Dienstag, 10. Januar 2006

Abmahnung: Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn's dem guten Anwalt nicht gefällt, Teil I.

Dieser Fall ist erledigt, aber das generelle Thema 'Abmahnung' schmort wohl noch eine Weile weiter. Siehe auch:
http://netzgarten.blogspot.com/2006/01/abmahnung-teil-iv-ende.html
Aus diesem Grunde habe ich in diesem Posting einige Namen gelöscht; mir ist nicht an einer pauschalen Anwalts- oder Firmen-Schelte gelegen.

31. Januar 2006 - Netzgärtner Kurt
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Jetzt hat die Abmahnwelle auch unsere Familie erfaßt.

Da hat einer meiner Neffen doch ein Schreiben von (Name gelöscht) bekommen. Dem Schreiben lag eine Gebührenrechnung von runden 650,-- €uro bei und die Forderung einer Lizenzgebühr für ein Bild, beziffert mit rund 500,-- €uro.
Daneben wären noch so allerlei Erklärungen abzugeben . . .

Was war geschehen?
Da hatte "Jemand" (ich sage aus gutem Grund "Jemand", aber dauf komme ich später) unter dem Namen meines Neffen einen Original-Türschweller (Audi) einer süddeutschen Firma (Name gelöscht) bei eBay zur Versteigerung angeboten.
Der Grund für die Abmahnung ist ein bei eBay hochgeladenes Bild eines Audi's mit dem Schriftzug (Name gelöscht) anstelle der Nummer im Kennzeichenschild.

Bisher gelang es mir nicht, heraus zu bekommen, wer denn nun dieser "Jemand" ist, der im Hause meines Bruders dieses Bild des Anstoßes zu eBay hochgeladen hat. Dafür kommt möglicherweise nicht nur mein beschuldigter Neffe infrage, sondern auch der Rest der Familie oder gar einer seiner Freunde.
Aber das ist nicht so wichtig.

  • Das was ich für wichtig halte, das ist, daß unsere gesetzgebende Körperschaft endlich erkennt, daß hier Abmahnwellen losgetreten werden, die unsere eh' schon überlasteten Gerichte nur noch mehr verstopfen und diese von ihren anderen wichtigen Aufgaben fernhalten.
  • Und was ich für noch schlimmer halte ist, daß hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird.

Der Streitwert wurde von dem Sachbearbeiter (Name gelöscht) der Anwaltskanzlei auf 10.000,-- €uro festgelegt!
Heute, am 10. Januar ist die Abmahnung bei meinem Neffen eingegangen und bis zum 13.1.2006 wurde der Eingangstermin der Antwort meines Neffen bei der Anwaltskanzlei befristet.
Heute lese ich das Schreiben und morgen bringe ich meine Antwort zur Post, damit ich die Fristen wahre? Ich bin in Versuchung, solche kurzen Fristen als Nötigung zu bezeichnen; denn da kann ich mich bei einem ersten Verstoß weder mit meinen Freunden noch mit einem Juristen vernünftig beraten.

Ich zitiere zum Streitwert von 10.ooo,-- €uro:
"Der von uns zugrunde gelegte Gegenstandswert ist nach den uns vorliegenden Beschlüssen befasster Gerichte am unteren Ende des Angemessenen und für derartige Verletzungen an Bildrechten allgemein anerkannt."

Dem möchte ich entgegenhalten, daß solche Abmahnungen beim Internet-Volke 'allgemein bekannt' sind, aber wohl kaum als 'am unteren Ende des Angemessenen'!

Es gibt aber auch noch Lichtblicke; nicht alle Anwälte schwimmen mit, auf der derzeitigen lukrativen Abmahnwelle. Die meisten Rechtsanwälte, die ich kennen gelernt habe, waren und sind gegenüber privaten Usern im Internet fair; jetzt muß ich wohl eine spezielle Koryphäe bemühen (siehe unten stehenden Link).

Für Betroffene solcher Abmahnungen:
Hier ist noch ein echt hilfreicher Link zu einer trefflichen Anwaltskanzlei in Hamburg. Schaut einmal genau hin, in was Herr Rechtsanwalt Dr. Bahr promoviert hat und in welchen Vereinigungen er Mitglied ist:
http://www.dr-bahr.com/
Wer weiß, vielleicht hat Herr Dr. Bahr demnächst ein wenig Zeit für mich und rettet meinen Neffen vor ungebührlichen Forderungen, die meiner Meinung nach oftmals eine reine Abzocke sind?

Zwei weitere hilfreiche Links möchte ich euch auch nicht vorenthalten:
http://www.abmahnwelle.de/
http://www.abmahnung.de/ Ratet mal, wem diese Domain jetzt gehört!
Geändert am 11. April 2007

Netzgärtner Kurt

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ein Tipp unter Fachleuten:
Lass deinen Neffen den Verkaufserlös aus der Versteigerung nehmen und sein restliches Taschengeld aus dem Portemonaie fischen. Dann pack das über die Bank in nen Scheck und zeig beim mahnenden Anwalt deinen guten Willen.
Das macht beim Richter immer eine gute Note (besonders wenn der Anwalt den Scheck nicht einlöst) und der Anwalt weiss, dass er einem nackten Neger nicht in die Tasche greifen kann.

Anonym hat gesagt…

Oh, ich hab noch 'nen guten Link vergessen:

http://www.abmahnwelle.de/zustaende/index.html