Montag, 30. Januar 2006

Tipps zur Lösung des Abmahn-Problems von der 'Familie'

Hinweis:
Diesen Artikel (vom 29. Januar 2006 - 11:27 h) habe ich ein wenig umschreiben müssen,
da sich einer meiner Anrufer auf mein Impressum berief.


Ja Freunde, so kann es einem auch an einem Sonntag ergehen, wenn man sich für so eine Sache wie das Thema Abmahnung engagiert und der Rest der 'Familie' das dann mitbekommt. Da denkt Mann, daß man sich am Wochende etwas ausruhen kann und hat nicht mit der Telefon-Flatrate für das Wochende gerechnet.
Ihr versteht das nicht? Nun, dann muß ich wohl ein wenig ausholen.

Wir haben einen recht großen Familienverband - einige unserer Ahnen hat es bis nach New Braunfels (Texas, USA) verschlagen. Natürlich haben wir auch ein eigenes Dorf mit unserem Familien-Namen Staudt (*GGG*) - das liegt im Herzen Deutschlands, nicht weit weg von Koblenz.
Dann gibt es da auch noch jede Menge Seitenlinien, die einen anderen Namen tragen, aber sich zeitweilig auch auf unsere gemeinsame Herkunft besinnen.
Und diese vielen Verwandten haben natürlich auch die Google-Suchfunktionen für sich entdeckt und dadurch viele alte Familien-Bande wieder neu geknüpft. Deshalb lösen meine Schreibereien auch immer wieder einmal einen spontanen Telefonanruf aus. Während die überwiegende Leserschaft kommentarlos liest und schweigt ist meine 'Familie' (im weitläufigsten Sinne) recht telefonfreudig . . . mit Vorliebe besonders dann, wenn ich meinen mir altersgemäß zustehenden Nachmittagsschlaf halte.

Zurück zum Thema.
Das erste Mitglied der 'Familie' rief mich heute Morgen schon vor 9:oo Uhr an und meinte, daß meine Darstellung in Sachen Abmahnungen ihm bei seiner täglichen Arbeit in der Kanzlei keinerlei Hilfe böte.
Erst verstand ich ihn nicht. Aber dann öffnete er mir die Augen mit dem Hinweis, daß ja zur Genüge bekannt sei, was sich da abspiele, aber wo solle denn da die Grenze gezogen werden, wenn geklaut, geklont und kopiert werde, was das Zeugs hält?
Das Gespräch war etwas mühsam und zäh, doch dann fiel bei mir der Groschen: Er wollte von mir als 'Insider' in der Klauer-Szene (für ihn sind alle Internetler potentielle Diebe) konkret wissen, wo ich denn die für beide Parteien zumutbaren Grenzen sähe; denn darüber hätte ich mich in meinem Blog beharrlich ausgeschwiegen.

Während ich noch über seine Worte nachdachte, rief der nächste aus der 'Familie' an. Es war genau 14:12 h, eine heilige Zeit, wie jeder meiner Freunde weiß, aber die Familie hat natürlich andere Rechte. Ein in Ehren ergrautes Familienmitglied im sonnigen Ruhestand war an der Strippe.
Er kam ohne Umschweife auf meinen Blog zu sprechen und meinte, wenn ich schon meckere, dann soll ich wenigstens auch schreiben, wo ich denn die Grenzen bei Bagatellverstößen sehen würde und wie ich mit den einzelnen Fällen umgehen würde.
Dann kitzelte er mir meine Meinung recht erbarmungslos aus dem Hirn heraus und kam mir zum Schluß auch noch mit philosophischen Betrachtungen über Ursache und Wirkung bei Straftaten.
- Uff, mir wurde ganz warm. -

Seine Betrachtungsweise war folgendermaßen:
Da hat jemand etwas geschaffen (sei es ein Bild, ein Musikstück oder einen Text), um damit seinen Lebensunterhalt zu verdienen.
Dann kommt ihr User mit euren langen Fingern daher und reißt euch alles unter den Nagel, was nicht niet- und nagelfest ist.
Der Urheber dieser Werke merkt irgendwann, daß ihm da wieder einmal einer etwas gemaust hat und hebt drohend den Zeigefinger . . .
Da lacht ihr Computer-Fritzen doch nur drüber und klaut fleißig weiter.
Und jetzt wundert ihr euch, wenn da dem Urheber und Eigentümer dieser Werke der Kragen platzt und er den Spieß umdreht?
Der fragt nicht mehr lange, ob Du nun ein 'Ersttäter' bist oder nicht, der brät dir eins über . . .

Dann schlug er eine Lösung des Problemes vor, die sich in einer anderen Sache ja schon in der Praxis bewährt habe.
Bitte zerreißt mich jetzt nicht in der Luft, die folgenden Gedanken habe ich mir noch nicht zu Eigen gemacht, aber sie leuchten mir ein:

Macht es doch so ähnlich wie im Verkehrsrecht.

  1. Schafft einen Bußgeld-Katalog für Bagatell-Delikte; das entkriminalisiert die ganze Geschichte.
  2. Richtet ein Zentralregister ein (es muß ja nicht in Flensburg liegen); bei Mehrfach-Verstößen innerhalb eines festgelegten Zeitraumes kann dann auch das Bußgeld zweckentsprechend erhöht werden.
  3. Legt den Verwendungszweck für das Bußgeld fest; am Besten für eine neutrale Organisation im sozialen Bereich. Dann kommt kein Rechtsanwalt mehr auf die Idee, sich an Abmahnungen zu bereichern.
Zugegeben, dieses gute Mitglied der Familie ist in seinem Denken wohl immer noch ein Beamter, wenn auch im Ruhestand. Dabei hat er mir aber auch die Augen dafür geöffnet, daß ich mich einmal im Internet nach konkreten Lösungsansätzen für die bestehenden Probleme umsehe. Bisher hatte ich mein Augenmerk ja eher auf konkrete Abmahnfälle gerichtet, bei denen das Kind schon in den Brunnen gefallen war.
Ich gelobte Besserung und wurde gnädig aus dem Verhör entlassen.

Netzgärtner Kurt

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