Mittwoch, 28. Juni 2006

Abmahn-Urteil: Im Namen des Volkes

Amtsgericht Hamburg
Sievekingsplatz 1

Ein Jugendlicher wird verklagt, er habe gegen das Urheberrecht verstoßen.
Eine Gerichtsverhandlung findet statt; das vom Richter zu erwartende Urteil wird deutlich.
Der Richter fällt sein Urteil und legt es schriftlich nieder.

Damit dieses Urteil nun rechtskräftig wird, ist vorgesehen, daß dieses auch öffentlich verkündet wird und danach den streitenden Parteien schriftlich zugestellt wird.

Da mich dieser Fall als Homepage-, Blog- und Forenbetreiber interessiert, versuche ich nun, dieser öffentlichen Urteilsverkündung beizuwohnen.
Aber das ist leichter gesagt als getan.
Aus dem ersten Prozeß gegen diesen Jugendlichen ist mir noch das Zimmer bekannt, in dem die Urteilsverkündung stattfinden soll. Es müßte die Nummer 153 sein.
Ich finde das Zimmer . . . aber der übliche Termin-Zettel an der Tür fehlt.
Ich bin irritiert.
Falsches Zimmer?
Falscher Tag?
Also nix wie hin zum Pförtner.
Der schaut auf seinem Bildschirm nach . . .
"Kü. gegen Mario Alka - Richter Steinmetz, um 12:oo Uhr?
Ja, das Zimmer ist richtig.
Und der Termin auch.
Waaas, da hängt keine Terminrolle an der Tür?
Warten Sie, ich rufe dort mal eben an.
Doch, das Urteil soll um 12 Uhr im Zimmer 153 verkündet werden."

Also gehe ich wieder dorthin, klopfe artig an die Türe an und frage nach, ob ich wie beim letzten Mal, draußen warten solle bis ich aufgerufen würde?
Nein, war die Antwort, ich möge bitte rechtzeitig erscheinen.
Auf meinen verdutzten Einwand hin, daß hier auf dem schmalen Platz vor dem Thresen keinerlei Sitzgelegenheit zum Warten sei, erntete ich nur ein Achselzucken.
Hatte ich das vielleicht zu leise gesagt?

Da war nur ein klitzekleines Problem . . .
Die Urteilsverkündung sollte um 12:oo Uhr stattfinden.
Im Zimmer 153 im ersten Stock.
Aber zur selben Uhrzeit - um 12:oo Uhr - sollte in dem Gerichtssaal einen Stock tiefer ein neuer Verhandlungstermin (in anderer Sache) unter Führung "meines Richters" stattfinden.
Also setzte ich mich zwanzig Minuten vor 12 Uhr auf der Bank im Flur vor dem Zimmer 153 auf die Lauer, um den Richter ja nicht zu verpassen.

Da war aber ein weiteres klitzekleines Problem . . .
Das Zimmer Nummer 153 konnte auch durch Nebentüren betreten werden, die ich vom Flur aus nicht einsehen konnte. Was, wenn ich meinen weiten Weg umsonst gemacht hätte und mir der Richter durch die Lappen gehen würde?
Die fehlende Terminrolle an der Tür gab mir da zu denken . . .
Vielleicht hatte der Richter mich ja schon 'auf der Rechnung' und war gar froh, wenn er mir nicht in die Augen zu sehen bräuchte?

Während ich noch so herum grübelte nahte der Richter, bemerkte mich und fragte, ob ich auf ihn warte?
Ich bejahte und nannte ihm die Namen des Klägers und des Beklagten.
Die Antwort war kurz und freundlich:
Jaa . . . 200 €uro pro Bild und ansonsten so, wie in der Verhandlung vorgetragen . . .

Das war's.
Ich war so verdutzt ob der Kürze der Auskunft, daß ich vergaß nach der Höhe und Aufteilung der Gerichtskosten zu fragen.

Das war also die "Verkündung eines Urteiles im Namen des Volkes"?
So eben mal auf dem Flur, zwischen Tür und Angel?

- Nee, ich glaube ich bin nicht das Volk ! -


Siehe auch: An Frau Brigitte Zypries - Bundesjustizministerin

Netzgärtner Kurt

Dienstag, 20. Juni 2006

Grillabend in Harburg (Computer-Stammtisch)

Ich erhielt heute folgende Nachricht und wurde gebeten, diese weiter zu verbreiten. Aber das mach ich doch gern:

Grillabend [Computer Stammtisch Harburg]
Donnerstag, 29.06.2006, ab 16 Uhr - TUHH-Barracke,
Schwarzenbergstr. 91/Ecke Kasernenstr., Hamburg-Harburg

Mal den Tag nicht vorm Computer ausklingen und mal Bits Bytes seinlassen, dabei Musik zum Chillen und Mitgebrachtes grillen, nette Leutezum Klönen treffen -- zünftiges Gesöff nicht vergessen!

Mehr zum Computer Stammtisch: http://www.tuhh.de/rzt/rzt/su/stammtisch.html

Netzgärtner Kurt

Montag, 12. Juni 2006

An Frau Brigitte Zypries - Bundesjustizministerin

Ein "Offener Brief" in Sachen Abmahnung / Abmahnwahn.

Sehr geehrte Frau Zypries !

Mit großem Interesse habe ich ihre Ausführungen zum Thema Abmahnungen im Zuge ihres Grußwortes auf der Zentralveranstaltung des 57. Deutschen Anwaltstages in Köln zur Kenntnis genommen.
Ihre Ausführungen waren ein Hoffnungsschimmer für "den kleinen Mann / die kleine Frau".
"waren" schreibe ich, weil ich befürchte, daß Sie der Lobby ihres eigenen Berufsstandes nicht standhalten werden. Denn der 'Gute Wille' und große Worte allein genügen nicht mehr in der Zeit der Digitalen Kommunikation; das Netz ist unerbittlich, es registriert alle Aussagen, auch die des "einfachen Bürgers" und der "einfachen Bürgerin". Jetzt hoffen die "Nicht-Anwälte" auf die Taten, die ihren starken Worten folgen sollten.

Ein, wenn auch kleines, Gegengewicht zur Lobby im Umfeld des Bundestages und Bundesrates bildet zur Zeit die Blogger-Szene. Insofern bedauere ich, daß Sie ihren Blog zur Zeit nicht mehr weiterführen. Damit Sie dennoch den Kontakt zum Volke nicht verlieren, widmen ihnen etliche Blogger inzwischen ihre Zeit; so auch ich in meinem vorhergehenden Eintrag.

Heute möchte ich ihr Augenmerk nur auf zwei kleine Punkte in der Abmahnproblematik lenken:

Die Deckelung der Abmahnkosten für erstmalige Verstöße seitens privater Internet-BenutzerInnen auf 50-100 €uro wird wirkungslos verpuffen, es sei denn, Sie kennen den kleinen Dreh ihrer 'Kollegen' in Anwalts- oder Richterrobe, der da heißt "Werbebanner". Dieser Dreh's half auch mit, den Jugendlichen Mario Alka in erster Instanz zu verurteilen; er wurde, vom Richter bestätigt (!), einem gewerblichen Anbieter quasi gleichgestellt, da er ja auch einen Werbebanner auf seiner Seite hätte!

Der zweite Dreh heißt 'Kosten'. Welcher kleine Bürger ist finanziell in der Lage, den Gang zum Gericht zu riskieren und zu verkraften? Oh, dabei rede ich noch von der günstigen Situation, daß die erste Verhandlung bei einem Amtsgericht stattfindet und nicht gleich beim Landgericht.
Die dabei schon im Vorfeld von etlichen Anwälten brutal benutzte Kostenkeule steht soo in keinem Gesetz, aber das hilft dem armen Schlucker nicht.

Dieser Artikel bei Heise.de
Von Eisvögeln und wiederauferstandenen Toten
wird ihnen vermutlich schon bekannt sein, er ist dennoch immer wieder lesenswert.

In diesem Sinne,
ihr Bürger Kurt Staudt

1. Erfahrungen im Abmahnwesen, gelesen für Frau Zypries

Im Netz liegen manchmal so einige Goodies versteckt, die selbst von Google nicht gefunden werden. Hier ist ein solches Goodie.

Worum geht oder ging es?
Nun, da hatte jüngst ein Berliner 'Händler' (?) mit einem ebenfalls dort ansässigen Rechtsanwalt eine Abmahnwelle losgetreten . . .
Die abgemahnten Shop-Betreiber schlossen sich zusammen und wehrten sich recht erfolgreich.

Hier sind die passenden Links mit den Details:
Nice try, M. R.
Abmahnwelle Online-Shops – Update II
Landgericht Bielefeld setzt Schlusspunkt gegen Abmahnwelle bei Onlineshops
Urteil gegen Abmahnwelle

Mit freundlicher Genehmigung des Urhebers (Gabriel, Thu Mar 23, 2006 9:16 am) darf ich seinen dazu passenden Text hier vollständig abdrucken.

Geschäftsführung ohne Auftrag ist das eigentliche Problem

Das eigentliche Problem ist noch nicht einmal die PAngV oder sonst ein Gesetz - das eigentliche Problem ist eine deutsche Rechtspraxis, die sich "Geschäftsführung ohne Auftrag" nennt.
Das Prinzip von GoA sagt aus, dass wenn ein gegnerischer Anwalt Dir den Gefallen tut, Dich abzumahnen, dann hat er Dir die Kosten eines Gerichtsverfahrens gespart. Er hat also in Deinem Interesse gehandelt - hat gewissermaßen Dein Geschäft in Deinem Sinne geführt, ohne dass Du ihn beauftragen musstest. Und für seine Großzügigkeit, kann er natürlich einen Obolus verlangen.
Das Prinzip von GoA steht in keinem Gesetz - es ist Richterrecht, und welchem Berufsstand Richter angehören dürfte klar sein. Nach unseren Recherchen in der Abmahnwelle gibt es das Instrument der kostenpflichtigen Abmahnung nirgendwo anders, nicht in Österreich, nicht in den Niederlanden - es ist ein urdeutsche Erfindung. Genau wie das Rechtsberatungsgesetzt, das in den 30'ern erlassen wurde, nachdem man den Juden Berufsverbot erteilt hatte. Weil die Juden sich dann gegenseitig kostenlos beraten haben musste ein Gesetz her, um auch das noch zu verbieten. Und dieses Gesetz ist bis heute gültig, weil es dem Berufsstand der Rechtsanwälte, die ja auch die Verwaltung im Justizministerium dominieren, sehr gelegen ist.
Wir hatten bei der letzten UWG Novelle vor 2 Jahren über die Abmahnwelle versucht, das Justizministerium dahin zu bringen, dass eine Erstabmahnung per Gesetz kostenlos sein muss. Wenn der Hund des Nachbarn regelmäßig auf meinen Rasen pinkelt, dann sage ich ihm doch auch zuerst freundlich Bescheid und schicke ihm nicht eine kostenpflichtige Abmahnung per RA. Das ist einfach ein Prinzip des zivilen Zusammenlebens. Und im Arbeitsrecht mahne ich einen Mitarbeiter ja auch nicht kostenpflichtig über meinen RA ab. Ergo gibt es auch keine Rechtfertigung für dieses missbräuchliche Instrument im Wettbewerbsrecht.
Das einzige, was im UWG in dieser Hinsicht dann neu war, war §8, wo theoretisch der "missbräuchlichen" Abmahnung ein Riegel vorgeschoben wurde. Missbräuchlich ist aber nicht definiert und die Schwelle wird SEHR hoch angesetzt. Der vorliegende Fall dürfte sicherlich ein solcher sein. Aber vom Prinzip ist jede der vielen Bagatellabmahnungen mit Kostennoten von Hunderten von Euro ein Rechtsmissbrauch - nur sieht das Gesetz, bzw. die Richter, es nicht so.
Das Problem ist also am Ende nicht Herr Ra. R. oder H. - das Problem ist ein grundsätzlicher Mangel an Zivilität in der Gesetzgebung und eine Juristenlobby, die es gerne so hält, weil sie von Streit und Zwietracht lebt.
Was das für den Wirtschaftsstandort Deutschland sagt, kann jeder für sich selbst entscheiden.

- Ende des Beitrages von Gabriel -


Netzgärtner Kurt

Sonntag, 11. Juni 2006

Bitte spendet, damit Mario Alka die Berufung schafft !




Netzgärtner Kurt

Zypries öffnet erneut die Büchse der Pandora

Unsere Justizministerin versucht das Unmögliche - und mit unserer Hilfe wird ihr dieses auch gelingen!
Sie öffnet die Büchse der Pandora ein drittes Mal.
Um das Übel des Abmahnwahnes anzupacken versucht sie nun, dieses wieder in die Büchse zurück zu stopfen - helfen wir ihr dabei!

Nach der griechischen Mythologie ergoß sich nach dem ersten Öffnen der Büchse der Pandora alles Übel in diese Welt. Aber sie wurde leider schnell wieder verschlossen, bevor auch die Hoffnung aus ihr entweichen konnte.
Beim zweiten Öffnen der Büchse konnte damals dann endlich auch die Hoffnung auf diese Welt gelangen; allerdings war das Übel damit noch nicht von dieser Welt verbannt.

Was mich zu diesen Zeilen inspirierte?

Nun, zuerst kam Google mit seinen Alerts in Sachen Abahnungen.
Dann kam auch noch meine c't Nr. 13 von Heise mit der Post . . .
Mehr schreibe ich später . . .

Netzgärtner Kurt

. . . noch'n Link (12.06.2006-13:11h):
Abmahnfalle Internet
http://www.presseportal.de/story_rss.htx?nr=834401