Mittwoch, 15. Oktober 2014

Gerichtsposse im Amtsgericht zu Hamburg


Während der Verhandlung kam mir so manches mal die Fernsehsendung
 "Königlich Bayerisches Amtsgericht" in den Sinn.

Laut Aushang an der Tür zum Saal A024 war die Verhandlung unter dem Aktenzeichen 46 C 209/14 für um 14:oo Uhr anberaumt, startete aber erst so gegen 14:2o h - dem Bundesbahn-Streik sei Dank.

Worum ging es?
Nun, ich mag nicht alles richtig verstanden haben, aber bei mir ist folgender Eindruck entstanden:

Da war einst ein Streit zwischen zwei Hamburger Briefmarken-Freunden entbrannt.
Der Eine handelte mit Briefmarken und der Andere lästerte im Internet darüber.
Dem Ersten paßte das nicht und er holte sich seinen Bruder aus dem Bayerischen zu Hilfe.
Und dieser brave Bajuware war Rechtsanwalt.
Wie es nun mal so ist . . . die Drei sahen sich vor Gericht wieder.
Ja, und da saß nun ein älterer Herr, hörte aufmerksam zu und schrieb dann auch noch lästerlich über dieses zivile Gerichtsverfahren und über den bayerischen Rechtsanwalt.

"Ja wo kommen wir denn da hin?" mag der (allerdings in seiner bayerischen Mundart) gedacht haben und ging gegen den neuen vermeintlichen Kontrahenten seines Bruders mit seinen juristischen Kenntnissen vor.

Dem bajuwarischen Rechtsanwalt war da aber offensichtlich noch nicht bekannt, wer denn nun dieser ältere Herr war, dem er da ein wenig an den Kragen zu gehen gedachte:
R. S., einem der letzten völlig freien Gerichtsreporter in Hamburg.
Denn wäre diesem braven Rechtsanwalt das bekannt gewesen, dann wäre er vielleicht etwas anders an die ganze Sache heran gegangen.
So aber hat er seinem Bruder in Hamburg vermutlich einen Bärendienst erwiesen.

An dieser Stelle muß ich einmal der heute zu Gericht sitzenden Richterin meine Bewunderung kund tun, denn der beklagte Gerichtsreporter ist nicht nur für einen Bajuwaren ein harter Brocken . . .
Sie behielt selbst dann noch ihre Countenance, als der Beklagte ihr ins Wort viel und zeitweilig auch ihre Aufforderung mißachtete, sie doch endlich das sagen zu lassen, was gerade Sache wäre.
- Andere Richter hätten dem Beklagten da möglicherweise schon ein Ordnungsgeld angedroht. -

Irgendwann wurde dann auch deutlich, daß da wohl auch das unendliche Gedächtnis von Freund Google eine größere Rolle bei dieser Posse spielt. Der Kläger fürchtet um seinen guten Ruf und sieht die Google-Suchergebnisse nach seinem -Namen in Verbindung mit dem Wort Betrüger- als geschäftsschädigend an . . . und für diese Suchergebnisse macht er den beklagten Gerichtsreporter wohl verantwortlich.
Und dabei verkennt sowohl der Kläger als auch sein Bruder Rechtsanwalt aus Bayern vermutlich die Möglichkeiten braver Bürger dieses Suchergebnis zu beeinflussen.
Dabei wird wohl auch verkannt, daß jüngst ein Urteil gegen Google ergangen ist, daß man da auch schon mal Google zum Löschen von ungeliebten Suchergebnissen breit schlagen kann . . .

Wie nun das Verfahren im vorliegenden Fall ausgehen wird, weiß man noch nicht.
Ich wünsche der Richterin, daß sie demnächst ein weises Urteil fällen wird.

Anmerkung
Eine gute Beschreibung des Herrn Schälike