Studienfach: Abmahnungen (Glosse mit ernshaftem Hintergrund)
Universität: Internet (Google, Deutschland)
Meine erste Vorlesung hatte ich heute hier:
http://www.dr-bahr.com/findex.php?p=/news/news_det_20040517191147.html
Na, ich hab zwar nicht alles verstanden, aber der dargestellte Sachverhalt erscheint plausibel.
Dann kam schon schwerverdaulichere Kost von Moritz Pohle
http://www.law-blog.de/62/die-abmahnung/
Dieser Kommentar von Ra. Dr. Bahr (Hamburg) innerhalb der gleichen Vorlesung hatte es mir dann angetan:
- Die ständige Rechtssprechung privilegiert seit Jahrzehnten gerade den Abmahnenden und legt ihm keine gerade keine gewissenhafte Nachprüfung seines Schutzrechtes auf. Der Abmahnende kann - um es mal überspitzt zu formulieren - aus jedem “schwachsinnigen Grund” abmahnen und er hat faktisch nichts zu befürchten. Die Rechtssprechung hat zwar theoretisch einen Schadensersatz bei unberechtigten Abmahnungen bejaht, aber in der Praxis so gut wie nie bejaht, vergleiche: http://www.dr-bahr.com/findex.php?p=aufsaetze/unberechtigte_abmahnung.html
Spätestens bei Herrn Dr. Bahr merkte ich dann, daß ich mich im Saal geirrt hatte und in eine Veranstaltung von Juristen geraten war.
Man hat mich dort aber nicht ausgesperrt, sondern ließ mich ihre Debatten freimütig mitverfolgen. Das nenne ich Dienst am Volke oder auch einen guten Beitrag zur Erwachsenen-Bildung!
Ihr werdet mir nicht glauben, wer mich aus dem Saal freundlich hinausbegleitet hat, als die Herren mit ihren Debatten fertig waren. Es war kein geringerer als Prof. Dr. iur. Rainald Taesler. Er war zwar ein wenig wortkarg, aber dafür hinterließ mir einen Link bei Google.de, der darauf schließen läßt, daß er sich nicht nur mit dem Wirtschaftsrecht befaßt, sondern auch mit Datenbanksystemen wie dBase - oder habe ich da doch etwas falsch verstanden?
Pooh, für heute raucht mir der Kopf . . . was mag mir morgen bevorstehen?
Ob ich da mal den Amtsrichter besuchen sollte?
Netzgärtner Kurt (beim Studium)
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