Samstag, 21. Januar 2006

Nennung eines Markennamens kann bei Ebay eine Abmahnung auslösen!

Die "Neue Epoche online" schreibt am 19.01.2006 12:01:

Finger weg vom Internet-Verkauf über Markennamen
Beschreibung «Puma-ähnlich» verletzt Markenrecht - Runterladen offizieller Fotos tabu - Teure Abmahnungen für Tausende

http://www.dieneueepoche.com/articles/2006/01/19/8092.html
Also Finger weg von Marken-Namen, wenn ihr nur so einen ähnlichen Artikel versteigern wollt! Und kauft euch eine Digital-Camera, damit ihr eure eigenen Bilder machen könnt.

Unter dem Titel "Achtung: Neue Abmahnwelle gegen eBay-Nutzer"
schreibt die Net-Tribune.de am 9. Januar 2006 - 16:25 Uhr
zum Thema "Widerrufsrecht" bei Ebay
http://www.net-tribune.de/article/090106-20.php

1 Kommentar:

Netzgärtner hat gesagt…

Was dieser Starteintrag bei Anderen bewirken soll?
Nun, das ist von der Intelligenz und dem Empathie-Qotienten des Anderen abhängig.
Bei dummen und oder gefühllosen Menschen wird mein Eintrag nichts bewirken, und das soll er ja auch nicht.

Bei mir ist die Wirkung augenscheinlich.
- Schau dir mal meine Homepage etwas genauer an! -
http://www.kurt-staudt.de

Naa?