In den USA ticken die Uhren anders . . . (Klage vom 6. März 2006)
Über den News-Service von Google erhielt ich heute morgen diese Meldung:
Google Alert für: Abmahnung Homepage
Wal-Mart erzürnt sich über Nazi-Vergleich
Markenbusiness - Germany... Wal-Mart sah Marke und Ruf beschädigt und schickte Smith eine Abmahnung. ... So berichtet er auf seiner Homepage (*1.) „Nachdem ich Artikel darüber ..."
Nachdem ich die betreffenden Seiten gelesen hatte, wußte ich nicht so recht,
ob ich nun lachen durfte oder betroffen sein sollte.
Zur Kontrolle, ob mein Rechtsempfinden noch unseren deutschen Normen entspricht, habe ich meine Frau gebeten, sich diese Links auch einmal genauer anzusehen . . .
Mein Schatz verließ kopfschüttelnd den Platz vor meinem Computer; hatte ich mich getäuscht oder war da ein leichtes Grienschen in ihrem Gesicht?
*1.) Den Link zu der Seite des Beklagten habe ich aus rechtlichen Bedenken entfernt.
Netzgärtner Kurt
1 Kommentar:
Der vorstehende Eintrag ist im Zusammenahng mit diesen Blogeinträgen von mir zu sehen:
1. Haftung fuer fremde Inhalte in Foren und Blogs
und
2. Abmahnabzocke oder berechtigte Forderung?
Wie verhalte ich mich nun bei meiner Kommentierung und Linksetzung, so ganz ohne begleitenden Rechtsanwalt?
Was in dem einen Land rechtens ist, kann schon wieder in einem anderen Land verboten sein . . .
Besonders schwierig wird dieses, wenn Google oder Wikipedia die internationale Quelle für meine Informationen ist.
Darf ich überhaupt noch die Zeitgeschichte dokumentieren und ein wenig mit Satire oder Ironie würzen?
Frägt Netzgärtner Kurt
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