Dienstag, 28. März 2006
Mein zweiter Eindruck als Prozessbeobachter am Amtsgericht zu Hamburg
Am 13. März berichtete ich zum erste Mal hier im Blog über meine Wahrnehmungen als Prozessbeobachter in Sachen B. PD. gegen den Jugendlichen Mario Alka.
Heute wartete ich auf die Urteilsverkündung; diese sollte um 12:oo Uhr stattfinden.
Auf dem Terminzettel an der Tür waren 5 oder 6 verschiedene Parteien genannt;
alle mit dem Termin um 12:oo Uhr.
10 Minuten vor der Zeit betrat ich den Saal, in dem die Urteilsverkündung stattfinden sollte und blieb verdutzt vor einem grauen Thresen stehen.
Hinter dem Thresen arbeiteten mehrere Frauen hinter an den Aktenbergen auf ihren Schreibtischen.
Stühle für Besucher waren da keine.
Auch einen Richtertisch sah ich nicht.
Auf meine Frage, wo denn die Urteilsverkündung stattfinden solle, erhielt ich die freundliche Auskunft: "Hier."
"Hier, vor dem Thresen?" fragte ich.
"Ja, aber nehmen Sie doch bitte noch einmal draußen Platz, der Richter kommt gleich."
Na ja.
Um 10 Minuten nach 12 wurde ich wieder in das Büro hereingebeten.
Der zuständige Amtsrichter fragte mich, als was ich denn käme?
Ich antwortete: "Ich bin an dem Fall Mario A. interessiert."
"Sie sind also die Öffentlichkeit . . ." meinte der Richter halb fragend, halb als Feststellung.
"Ja" sagte ich, denn ich war tatsächlich die einzige vorhandene Öffentlichkeit.
Der Richter blätterte ein wenig in der Akte und tat dann kund, daß der Beklagte 3.363,- €uro zahlen solle.
Es entstand ein Pause . . . der Richter erwartete wohl, daß ich mich bedanken und dann gehen würde. Als ich dazu aber keine Anstalten machte, fragte er, ob ich noch etwas wissen möchte? "Ja", sagte ich, "ich würde gern noch ein paar weitere Details aus dem Urteil wissen."
Seine Ehren las mir dann noch ein paar kleine Auszüge aus dem Urteil vor, unter anderem, daß die Kostenverteilung mit 15 % für den Kläger und 85 % für den Beklagten festgelegt sei.
Da keine weiteren Details freiwillig, ohne Nachfrage von mir, vorgetragen wurden, bedankte ich mich höflich und verließ das Großraumbüro.
Komisch, bei meinen bisherigen Gerichtsterminen beim Arbeitsgericht und auch beim Jugendgericht (ich war dort Schöffe) wurde immer das ganze Urteil vom hohen Richtertisch aus verlesen . . . und zwar vollständig.
Anschließend erfolgte dann meistens noch eine kurze Erläuterung einiger wichtiger Punkte in dem Urteil.
Das war zwar auch nicht immer gerade Ehrfurcht erregend, aber doch nicht so nüchtern, zögerlich und unvollständig, wie heute hier am Hamburger Amtsgericht.
Jetzt bin ich am Grübeln.
Habe ich bei der Summe von genau 3.363,- €uro richtig gehört?
Ich glaube ja, denn der Richter hat diese Summe ja extra noch einmal für meine Ohren wiederholt.
Lag nicht die Summe, die er vor ein paar Wochen für den Vergleich genannt hatte um fast 1.000,- €uro niedriger? Und war damals von ihm nicht eine Kostenverteilung von 60 und 40 % vorgeschlagen worden?
Schade, daß ich als einziger Zuhörer aus der Öffentlichkeit bei der "Urteilsverkündung" anwesend war, jetzt kann ich niemanden fragen, ob ich alles richtig verstanden habe.
Also, wenn ich mich da nicht gründlich verhört habe, dann bin ich auf die detaillierte Urteilsbegründung gespannt!
Ich melde mich in dieser Angelegenheit wieder, wenn das Urteil bei Mario A. schriftlich vorliegt . . .
Netzgärtner Kurt
Heute wartete ich auf die Urteilsverkündung; diese sollte um 12:oo Uhr stattfinden.
Auf dem Terminzettel an der Tür waren 5 oder 6 verschiedene Parteien genannt;
alle mit dem Termin um 12:oo Uhr.
10 Minuten vor der Zeit betrat ich den Saal, in dem die Urteilsverkündung stattfinden sollte und blieb verdutzt vor einem grauen Thresen stehen.
Hinter dem Thresen arbeiteten mehrere Frauen hinter an den Aktenbergen auf ihren Schreibtischen.
Stühle für Besucher waren da keine.
Auch einen Richtertisch sah ich nicht.
Auf meine Frage, wo denn die Urteilsverkündung stattfinden solle, erhielt ich die freundliche Auskunft: "Hier."
"Hier, vor dem Thresen?" fragte ich.
"Ja, aber nehmen Sie doch bitte noch einmal draußen Platz, der Richter kommt gleich."
Na ja.
Um 10 Minuten nach 12 wurde ich wieder in das Büro hereingebeten.
Der zuständige Amtsrichter fragte mich, als was ich denn käme?
Ich antwortete: "Ich bin an dem Fall Mario A. interessiert."
"Sie sind also die Öffentlichkeit . . ." meinte der Richter halb fragend, halb als Feststellung.
"Ja" sagte ich, denn ich war tatsächlich die einzige vorhandene Öffentlichkeit.
Der Richter blätterte ein wenig in der Akte und tat dann kund, daß der Beklagte 3.363,- €uro zahlen solle.
Es entstand ein Pause . . . der Richter erwartete wohl, daß ich mich bedanken und dann gehen würde. Als ich dazu aber keine Anstalten machte, fragte er, ob ich noch etwas wissen möchte? "Ja", sagte ich, "ich würde gern noch ein paar weitere Details aus dem Urteil wissen."
Seine Ehren las mir dann noch ein paar kleine Auszüge aus dem Urteil vor, unter anderem, daß die Kostenverteilung mit 15 % für den Kläger und 85 % für den Beklagten festgelegt sei.
Da keine weiteren Details freiwillig, ohne Nachfrage von mir, vorgetragen wurden, bedankte ich mich höflich und verließ das Großraumbüro.
Komisch, bei meinen bisherigen Gerichtsterminen beim Arbeitsgericht und auch beim Jugendgericht (ich war dort Schöffe) wurde immer das ganze Urteil vom hohen Richtertisch aus verlesen . . . und zwar vollständig.
Anschließend erfolgte dann meistens noch eine kurze Erläuterung einiger wichtiger Punkte in dem Urteil.
Das war zwar auch nicht immer gerade Ehrfurcht erregend, aber doch nicht so nüchtern, zögerlich und unvollständig, wie heute hier am Hamburger Amtsgericht.
Jetzt bin ich am Grübeln.
Habe ich bei der Summe von genau 3.363,- €uro richtig gehört?
Ich glaube ja, denn der Richter hat diese Summe ja extra noch einmal für meine Ohren wiederholt.
Lag nicht die Summe, die er vor ein paar Wochen für den Vergleich genannt hatte um fast 1.000,- €uro niedriger? Und war damals von ihm nicht eine Kostenverteilung von 60 und 40 % vorgeschlagen worden?
Schade, daß ich als einziger Zuhörer aus der Öffentlichkeit bei der "Urteilsverkündung" anwesend war, jetzt kann ich niemanden fragen, ob ich alles richtig verstanden habe.
Also, wenn ich mich da nicht gründlich verhört habe, dann bin ich auf die detaillierte Urteilsbegründung gespannt!
Ich melde mich in dieser Angelegenheit wieder, wenn das Urteil bei Mario A. schriftlich vorliegt . . .
Netzgärtner Kurt
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