Freitag, 7. Dezember 2007
Zensur findet nicht statt (Grundgesetz-Artikel 5)
Letztes Update am 8.12.2007 - 10:52 h
Nein, in Deutschland wird nicht zensiert . . . nur in Hamburg ticken die Uhren anders.
Pünktlich zum Nikolaustag berichtet Stefan Niggemeier über die gegen ihn verhängte Einstweilige-Verfügung, die - nicht nur in seinen Augen - einer Zensur gleichkommt; einer Zensur, die es laut Grundgesetz nicht geben darf.
Wozu Menschen in Deutschland fähig waren, konnten wir ja gestern Abend im ZDF (Rosenstraße) sehen. Das ist ja auch einer der Gründe, warum wir diesen Artikel 5 so in unserem Grundgesetz stehen haben. Und dieser Artikel 5 wird imho jetzt wieder einmal von unserem lieben Landgericht zu Hamburg ausgehebelt.
Foren- und Blog-Betreiber sollen zu einer Art von Vorab-Zensur 'veranlaßt' werden.
- Oder hab ich da irgend etwas falsch verstanden? -
Hier ist noch einmal der Link zum Artikel des Beklagten Stefan Niggemeier
Bitte lest auch die beiden Seiten im Spiegel-Online.de vom 6. Dezember 2007
Auch Chris (F!XMBR) setzt sich mit dieser Thematik auseinander und trennt dabei fein säuberlich zwischen professionellen Journalisten und rein privaten Bloggern:
Warum mir die derzeitigen Abmahnfälle schnuppe sind
- Ob Chris den Spiegel-Artikel gelesen hat? -
Im F!XMBR-Blog ist gestern ein Folgeartikel unter dem Titel Zitat des Tages erschienen. Auch auf die Gefahr hin, mich dort weiter unbeliebt zu machen, gebührt mein Respekt der dortigen Argumentation von Alvar Freude (siehe Beiträge Nr. 17, 22, 25 etc.), der ich mich in vollem Umfange anschließen kann.
Aber macht euch selbst ein Bild . . . Google-News liefert da genug Lesestoff.
Übrigens . . . das OLG-Koblenz hat da eine etwas freundlichere Meinung
- Meinungsäußerung in Internetforen -
Netzgärtner Kurt
Nein, in Deutschland wird nicht zensiert . . . nur in Hamburg ticken die Uhren anders.
Pünktlich zum Nikolaustag berichtet Stefan Niggemeier über die gegen ihn verhängte Einstweilige-Verfügung, die - nicht nur in seinen Augen - einer Zensur gleichkommt; einer Zensur, die es laut Grundgesetz nicht geben darf.
Wozu Menschen in Deutschland fähig waren, konnten wir ja gestern Abend im ZDF (Rosenstraße) sehen. Das ist ja auch einer der Gründe, warum wir diesen Artikel 5 so in unserem Grundgesetz stehen haben. Und dieser Artikel 5 wird imho jetzt wieder einmal von unserem lieben Landgericht zu Hamburg ausgehebelt.
Foren- und Blog-Betreiber sollen zu einer Art von Vorab-Zensur 'veranlaßt' werden.
- Oder hab ich da irgend etwas falsch verstanden? -
Hier ist noch einmal der Link zum Artikel des Beklagten Stefan Niggemeier
Bitte lest auch die beiden Seiten im Spiegel-Online.de vom 6. Dezember 2007
Auch Chris (F!XMBR) setzt sich mit dieser Thematik auseinander und trennt dabei fein säuberlich zwischen professionellen Journalisten und rein privaten Bloggern:
Warum mir die derzeitigen Abmahnfälle schnuppe sind
- Ob Chris den Spiegel-Artikel gelesen hat? -
Im F!XMBR-Blog ist gestern ein Folgeartikel unter dem Titel Zitat des Tages erschienen. Auch auf die Gefahr hin, mich dort weiter unbeliebt zu machen, gebührt mein Respekt der dortigen Argumentation von Alvar Freude (siehe Beiträge Nr. 17, 22, 25 etc.), der ich mich in vollem Umfange anschließen kann.
Aber macht euch selbst ein Bild . . . Google-News liefert da genug Lesestoff.
Übrigens . . . das OLG-Koblenz hat da eine etwas freundlichere Meinung
- Meinungsäußerung in Internetforen -
Netzgärtner Kurt
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7 Kommentare:
Ich denke, wenn man gesunden Menschenverstand besitzt und prof. von privat trennen kann, braucht man nicht auf SPON zurürkzugreifen. Ich sage das jetzt mal relativ wertfrei, der Alltag eines Journalisten interessiert mich bzw. uns z.B. kaum.
Eine bitte noch, der Chris nennt sich nicht umsonst Chris, ebenso wie ich nur Oliver zum besten gebe. Wir posten auf dem Blog weder Nachnamen noch Anschriften, es genügt also auch, wenn man zitiert/verlinkt den Vornamen zu nennen. Steht auch so im Impressum, wovon sich logischerweise die Kenntnis des kompletten Namens ableitet.
Das Problem der Blogger: Respekt bzw. das Fehlen von diesem.
Warum wird immer Art 5 Abs 2 GG unterschlagen ?
"Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."
Die Tatsache, dass die Äußerung unzulässig war, bestreitet nicht mal Herr Niggemeier.
@oli
Sorry für meinen Fehlgriff . . . ich hoffe, daß Du mit meiner Korrektur zufrieden bist.
Hinsichtlich SPON: Ich fand es bemerkenswert, daß ausgerechnet SPON so fair berichtet hat; von Bloggern bin ich Fairness ja gewohnt.
@ra neuber
Es stellt sich in dem von mir dargestellten Fall nicht so sehr die Frage, ob der strittige Kommentar rechtlich zulässig war oder nicht, sondern ob dieser im Vorfeld abgefangen werden muß oder ob eine Löschung nach Kenntnisnahme ausreicht . . .
Zensur oder nicht, das ist hier die Frage . . .
@ netzgarten
Richtige Frage , falsche Antwort !
Was bitte hat der Zeitpunkt einer notwendigen Löschung eines rechtswidrigen Forumbeitrags mit Zensur zu tun ?
@ Ra Neuber
Nach dem Lesen folgender Lektüre und ein wenig Nachdenken dürfte Ihnen als verständiger Mensch ein Licht aufgehen, in welche Richtung ich mit meinen Anmerkungen ziele:
Selbstzensur (Wikipedia)
Sie ändern Ihre Ansichten aber häufig :
Eindeutig sprechen Sie zunächst von "Zensur" , die es laut GG nicht geben darf.
Jetzt von Selbstzensur, die im GG gar nicht genannt wird.
Wenn Sie Respekt und Höflichkeit als "Selbstzensur" bezeichnen, dann Gute Nacht, Maria !
Ooch Herr Neuber,
ihre Unterstellung, daß ich meine Meinung häufig ändere entbehrt doch jeder Grundlage.
Das geht hier jetzt so, wie das mit dem Thema "Law-Hunting" . . . da konnten oder wollten Sie mich im Gulli-Board auch nicht verstehen.
http://board.gulli.com/thread/908660-abmahnradar-abmahnungen-vermeiden-fr-internet-hndler/8/#192
und
http://board.gulli.com/thread/908660-abmahnradar-abmahnungen-vermeiden-fr-internet-hndler/9/#222
- Fin -
Netzgärtner Kurt
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