Sievekingsplatz 1
Ein Jugendlicher wird verklagt, er habe gegen das Urheberrecht verstoßen.
Eine Gerichtsverhandlung findet statt; das vom Richter zu erwartende Urteil wird deutlich.
Der Richter fällt sein Urteil und legt es schriftlich nieder.
Damit dieses Urteil nun rechtskräftig wird, ist vorgesehen, daß dieses auch öffentlich verkündet wird und danach den streitenden Parteien schriftlich zugestellt wird.
Da mich dieser Fall als Homepage-, Blog- und Forenbetreiber interessiert, versuche ich nun, dieser öffentlichen Urteilsverkündung beizuwohnen.
Aber das ist leichter gesagt als getan.
Aus dem ersten Prozeß gegen diesen Jugendlichen ist mir noch das Zimmer bekannt, in dem die Urteilsverkündung stattfinden soll. Es müßte die Nummer 153 sein.
Ich finde das Zimmer . . . aber der übliche Termin-Zettel an der Tür fehlt.
Ich bin irritiert.
Falsches Zimmer?
Falscher Tag?
Also nix wie hin zum Pförtner.
Der schaut auf seinem Bildschirm nach . . .
"Kü. gegen Mario Alka - Richter Steinmetz, um 12:oo Uhr?
Ja, das Zimmer ist richtig.
Und der Termin auch.
Waaas, da hängt keine Terminrolle an der Tür?
Warten Sie, ich rufe dort mal eben an.
Doch, das Urteil soll um 12 Uhr im Zimmer 153 verkündet werden."
Also gehe ich wieder dorthin, klopfe artig an die Türe an und frage nach, ob ich wie beim letzten Mal, draußen warten solle bis ich aufgerufen würde?
Nein, war die Antwort, ich möge bitte rechtzeitig erscheinen.
Auf meinen verdutzten Einwand hin, daß hier auf dem schmalen Platz vor dem Thresen keinerlei Sitzgelegenheit zum Warten sei, erntete ich nur ein Achselzucken.
Hatte ich das vielleicht zu leise gesagt?
Da war nur ein klitzekleines Problem . . .
Die Urteilsverkündung sollte um 12:oo Uhr stattfinden.
Im Zimmer 153 im ersten Stock.
Aber zur selben Uhrzeit - um 12:oo Uhr - sollte in dem Gerichtssaal einen Stock tiefer ein neuer Verhandlungstermin (in anderer Sache) unter Führung "meines Richters" stattfinden.
Also setzte ich mich zwanzig Minuten vor 12 Uhr auf der Bank im Flur vor dem Zimmer 153 auf die Lauer, um den Richter ja nicht zu verpassen.
Da war aber ein weiteres klitzekleines Problem . . .
Das Zimmer Nummer 153 konnte auch durch Nebentüren betreten werden, die ich vom Flur aus nicht einsehen konnte. Was, wenn ich meinen weiten Weg umsonst gemacht hätte und mir der Richter durch die Lappen gehen würde?
Die fehlende Terminrolle an der Tür gab mir da zu denken . . .
Vielleicht hatte der Richter mich ja schon 'auf der Rechnung' und war gar froh, wenn er mir nicht in die Augen zu sehen bräuchte?
Während ich noch so herum grübelte nahte der Richter, bemerkte mich und fragte, ob ich auf ihn warte?
Ich bejahte und nannte ihm die Namen des Klägers und des Beklagten.
Die Antwort war kurz und freundlich:
Jaa . . . 200 €uro pro Bild und ansonsten so, wie in der Verhandlung vorgetragen . . .
Das war's.
Ich war so verdutzt ob der Kürze der Auskunft, daß ich vergaß nach der Höhe und Aufteilung der Gerichtskosten zu fragen.
Das war also die "Verkündung eines Urteiles im Namen des Volkes"?
So eben mal auf dem Flur, zwischen Tür und Angel?
- Nee, ich glaube ich bin nicht das Volk ! -
Siehe auch: An Frau Brigitte Zypries - Bundesjustizministerin
Netzgärtner Kurt