Montag, 12. Juni 2006
An Frau Brigitte Zypries - Bundesjustizministerin
Ein "Offener Brief" in Sachen Abmahnung / Abmahnwahn.
Sehr geehrte Frau Zypries !
Mit großem Interesse habe ich ihre Ausführungen zum Thema Abmahnungen im Zuge ihres Grußwortes auf der Zentralveranstaltung des 57. Deutschen Anwaltstages in Köln zur Kenntnis genommen.
Ihre Ausführungen waren ein Hoffnungsschimmer für "den kleinen Mann / die kleine Frau".
"waren" schreibe ich, weil ich befürchte, daß Sie der Lobby ihres eigenen Berufsstandes nicht standhalten werden. Denn der 'Gute Wille' und große Worte allein genügen nicht mehr in der Zeit der Digitalen Kommunikation; das Netz ist unerbittlich, es registriert alle Aussagen, auch die des "einfachen Bürgers" und der "einfachen Bürgerin". Jetzt hoffen die "Nicht-Anwälte" auf die Taten, die ihren starken Worten folgen sollten.
Ein, wenn auch kleines, Gegengewicht zur Lobby im Umfeld des Bundestages und Bundesrates bildet zur Zeit die Blogger-Szene. Insofern bedauere ich, daß Sie ihren Blog zur Zeit nicht mehr weiterführen. Damit Sie dennoch den Kontakt zum Volke nicht verlieren, widmen ihnen etliche Blogger inzwischen ihre Zeit; so auch ich in meinem vorhergehenden Eintrag.
Heute möchte ich ihr Augenmerk nur auf zwei kleine Punkte in der Abmahnproblematik lenken:
Die Deckelung der Abmahnkosten für erstmalige Verstöße seitens privater Internet-BenutzerInnen auf 50-100 €uro wird wirkungslos verpuffen, es sei denn, Sie kennen den kleinen Dreh ihrer 'Kollegen' in Anwalts- oder Richterrobe, der da heißt "Werbebanner". Dieser Dreh's half auch mit, den Jugendlichen Mario Alka in erster Instanz zu verurteilen; er wurde, vom Richter bestätigt (!), einem gewerblichen Anbieter quasi gleichgestellt, da er ja auch einen Werbebanner auf seiner Seite hätte!
Der zweite Dreh heißt 'Kosten'. Welcher kleine Bürger ist finanziell in der Lage, den Gang zum Gericht zu riskieren und zu verkraften? Oh, dabei rede ich noch von der günstigen Situation, daß die erste Verhandlung bei einem Amtsgericht stattfindet und nicht gleich beim Landgericht.
Die dabei schon im Vorfeld von etlichen Anwälten brutal benutzte Kostenkeule steht soo in keinem Gesetz, aber das hilft dem armen Schlucker nicht.
Dieser Artikel bei Heise.de
Von Eisvögeln und wiederauferstandenen Toten
wird ihnen vermutlich schon bekannt sein, er ist dennoch immer wieder lesenswert.
In diesem Sinne,
ihr Bürger Kurt Staudt
Sehr geehrte Frau Zypries !
Mit großem Interesse habe ich ihre Ausführungen zum Thema Abmahnungen im Zuge ihres Grußwortes auf der Zentralveranstaltung des 57. Deutschen Anwaltstages in Köln zur Kenntnis genommen.
Ihre Ausführungen waren ein Hoffnungsschimmer für "den kleinen Mann / die kleine Frau".
"waren" schreibe ich, weil ich befürchte, daß Sie der Lobby ihres eigenen Berufsstandes nicht standhalten werden. Denn der 'Gute Wille' und große Worte allein genügen nicht mehr in der Zeit der Digitalen Kommunikation; das Netz ist unerbittlich, es registriert alle Aussagen, auch die des "einfachen Bürgers" und der "einfachen Bürgerin". Jetzt hoffen die "Nicht-Anwälte" auf die Taten, die ihren starken Worten folgen sollten.
Ein, wenn auch kleines, Gegengewicht zur Lobby im Umfeld des Bundestages und Bundesrates bildet zur Zeit die Blogger-Szene. Insofern bedauere ich, daß Sie ihren Blog zur Zeit nicht mehr weiterführen. Damit Sie dennoch den Kontakt zum Volke nicht verlieren, widmen ihnen etliche Blogger inzwischen ihre Zeit; so auch ich in meinem vorhergehenden Eintrag.
Heute möchte ich ihr Augenmerk nur auf zwei kleine Punkte in der Abmahnproblematik lenken:
Die Deckelung der Abmahnkosten für erstmalige Verstöße seitens privater Internet-BenutzerInnen auf 50-100 €uro wird wirkungslos verpuffen, es sei denn, Sie kennen den kleinen Dreh ihrer 'Kollegen' in Anwalts- oder Richterrobe, der da heißt "Werbebanner". Dieser Dreh's half auch mit, den Jugendlichen Mario Alka in erster Instanz zu verurteilen; er wurde, vom Richter bestätigt (!), einem gewerblichen Anbieter quasi gleichgestellt, da er ja auch einen Werbebanner auf seiner Seite hätte!
Der zweite Dreh heißt 'Kosten'. Welcher kleine Bürger ist finanziell in der Lage, den Gang zum Gericht zu riskieren und zu verkraften? Oh, dabei rede ich noch von der günstigen Situation, daß die erste Verhandlung bei einem Amtsgericht stattfindet und nicht gleich beim Landgericht.
Die dabei schon im Vorfeld von etlichen Anwälten brutal benutzte Kostenkeule steht soo in keinem Gesetz, aber das hilft dem armen Schlucker nicht.
Dieser Artikel bei Heise.de
Von Eisvögeln und wiederauferstandenen Toten
wird ihnen vermutlich schon bekannt sein, er ist dennoch immer wieder lesenswert.
In diesem Sinne,
ihr Bürger Kurt Staudt
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