Samstag, 8. April 2006

Weil du arm bist, mußt du auf dein Recht verzichten

Groß-Bloggersdorf hat sich ein wenig beruhigt.
Die Hatz ist vorbei.
Euroweb hat in der ersten Runde verloren, Transparency zog sich vorsichtig zurück und von Digital Worldnet hat fast kein Außenstehender Notiz genommen.

Und diesese ganz Kleinen?
Diese 'popeligen' User, die abgemahnt wurden, weil sie das eine oder andere Bild für ihre Homepage gemaust hatten, ohne genauer beim Urheberecht hinzuschauen?
Ha, die sind weiterhin richtig fette Beute!

Seit geraumer Zeit sehe ich mir nun schon die Abmahnszene an und es läuft immer wieder darauf hinaus, daß derjenige, der ein Finanzpolster hinter sich weiß, sich eher gegen eine Abmahnung wehrt, als derjenige, der nach diesem Kraftakt pleite ist.

War es Günter Wallraff, der einst den Satz geprägt hatte:
"Weil du arm bist, musst du früher sterben"?
Nun, es ist etwas dran an diesem 'fehlenden Geld' . . .

"Weil du arm bist, mußt du auf dein Recht verzichten"
möchte ich einmal frei nach Günter Wallraff ausrufen!

Inzwischen nimmt sich selbst eine namhafte Anwaltskanzlei in Berlin die Zeit, diesen Fall des Jugendlichen Mario A. zu kommentieren.
Der Jugendliche Mario ist gerade gegen B. PD. unterlegen und soll nun 3.363,- €uro zuzüglich Gerichts- und Anwaltskosten zahlen.
Entschieden hat das Ganze ein Amtsrichter zu Hamburg, der am 7. Februar 2006 noch einen Vergleich formuliert hatte, der runde 1.000,- € niedriger lag.
So ein unbestimmtes Gefühl in meinem Magen sagt mir, daß es dem Richter nicht gepaßt haben könnte, daß der Fall an die Öffentlichkeit gelangt ist.
Die Einstweilige Verfügung mit dem Maulkorb für das Fernsehteam vom Hessischen Rundfunks - ich berichtete am 7. Februar 2006 darüber - und auch die Bemerkung des Richters nach der Verhandlung vom 7.02.2006, daß er da so ein Schreiben in Sachen "Richterdatenbank" erhalten hätte . . . geben mir das Gefühl, daß dieses Gewichte in der Waagschale von Justizia geworden sind.

Ob Mario A. in irgendeiner Form zahlen muß, ist für mich hier nicht die Frage.
Die Frage ist, ob die geforderte Summe angemessen zu dem vorliegenden Sachverhalt ist oder nicht.
Meine Meinung ist da ganz klar:
Daß was hier gefordert wird, empfinde ich als Wucher = Strafe, und nicht als Schadensersatz.
Da wird ein Jugendlicher gnadenlos nach dem Recht belangt, welches für Firmen gilt, die sich an dem geistigen Eigentum ihrer Mitbewerber vergreifen und sich damit einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

Damit auch Mario in Sachen Recht nicht schlechter gestellt wird, als z.B. der Verantwortliche des Supernature-Forums (z.Zt. 14.967,30 €uro Spenden !), schließe ich mich dem Spendenaufruf zugunsten von Mario Alka an. (Ja, ich weiß, daß das zwei gänzlich verschiedene Fälle sind.)
Mein Schärflein habe ich schon beigetragen, jetzt bitte ich euch alle um eure Mithilfe, damit sich auch Mario sein Recht 'leisten' kann:

Das Spendenkonto wird treuhändisch geführt bei:

Kanzlei Dr. Bahr - Hamburg
Konto Nr.: 52 50 00 681
BLZ: 200 400 00
Commerzbank Hamburg
Verwendungszweck: Spende Abmahnung Minderjähriger
IBAN: DE30200400000525000680
BIC: COBADEFF

Netzgärtner Kurt

2 Kommentare:

Netzgärtner hat gesagt…

Diesen Eintrag habe ich vor ein paar Minuten in den Blog der Kanzlei
SEWOMA (Berlin)
eingestellt:

Eintrag 25. Kurt
8. April 2006, 22:32 Uhr

@ DemonDeLuxe

Du hast dir deine eigene Frage nach der juristischen Berechtigung einer Forderung gegenüber Mairo sinngemäß mit ‘Ja’ beantwortet.

Ganz so einfach möchte ich es mir nicht machen.
Ich würde mit diesem “Ja” noch gern die Höhe dieser Forderung verknüpfen.
Und da wären wir beim casus knaktus.

Der ‘Miet-Wert’ der Bilder kann, je nach Tabelle und Einschätzung der privaten oder gewerblichen Tätigkeit des ‘Entleihenden’, von 2,- bis 500,- €uro pro Monat gehen.
http://www.bildkunst.de/html/body_tarife_internet.html
Und gerade hier sagen die Gesetze sehr wenig aus, da bewegen wir uns im reinen ‘Richterrecht’.

Nehmen wir dann noch hinzu, daß schon im Zuge des ersten Prozeßtermines von der klagenden Partei sehr viel Wert darauf gelegt wurde, daß weder der Kläger noch deren Rechtsanwälte öffentlich bekannt werden, dann bin ich versucht, ein wenig nachzuhaken. Besonders dann, wenn das Fernsehteam des Hessischen Rundfunks das auch nicht so recht versteht und per Einstweiliger Verfügung einen Maulkorb verpaßt bekommt.

Ich kann mich noch sehr genau daran erinnern, daß bei dem zweiten Prozeßtermin (07.02.06) von dem Vorsitzenden Richter ein Vergleich vorgeschlagen wurde, der um fast 1.000,- €uro niedriger lag (2.400,- zuzügl. 60% der Kosten) als sie heute aufgebrummten Werte.
Oft folgen die Gerichte in ihrem endgültigen Urteil den Grundgedanken ihres Vergleichvorschlages oder weichen nur unwesentlich ab.
In diesem Falle aber erfolgte ein Sprung nach oben!
Warum?

Nun, ich kann nur vermuten . . .
Also fangen wir bei den Fakten an:

1. Der Richter ließ während der Verhandlung am 7.2. durchblicken, daß er die Tätigkeit des Jugendlichen, u.a. aufgrund der Bannerwerbung auf seiner Homepage, für gewerbsmäßig hielt.
2. Nach der Verhandlung mokierte sich der Richter über ein ominöses Schreiben von einem Verein, der eine ‘Richter-Datenbank’ betreibe.
3. Dieser ominöse Verein nahm den Ausgang der Verhandlung auch zum Anlaß, einen deftigen Artikel über Mario und das Gericht zu schreiben, der der Bloggerszene mit ihrem ‘Sautreiben’ würdig gewesen wäre.
4. Leider kommt jetzt Hören-Sagen:
Dieser Artikel zu 3. soll dem Richter von der gegnerischen Seite prompt zugestellt worden sein . . .

Also, wenn ich der Richter gewesen wäre, dann wäre ich in großer Versuchung gewesen, diesem armseligen Beklagten eins überzubraten; egal, ob der nun selbst ein Interwiev für einen solchen Artikel gegeben hat oder ob da ein Fremder mitgemischt hat.

In meinem Leben habe ich für meinen Arbeitgeber etliche Prozesse beim Arbeitsgericht begleitet. Später hatte ich im Strafrecht als Jugendschöffe so manches Urteil mitgetragen . . .
. . . aber so etwas gnadenloses wie bei dem Zivil-Prozeß gegen Mario A. ist mir damals nicht begegnet.

Netzgärtner hat gesagt…

Irgendwie mag mich da im Blog der Kanzlei SEWOMA jemand nicht - ich setzte einmal voraus, daß es die liebe Cookie-Technik ist.

Also stelle ich meine dort vergesehene Antwort an "hundeblick" vorerst hier ein:

.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-

@ hundeblick

Sorry, aber ein zu diesem Fall passendes Gesetz, in dem ein Aufschlag von 100% festgeschrieben ist, kenne ich nicht.
Auch in der Tabelle, die ich hier in meinem Eintrag #25. geposted habe, ist dieser Aufschlag nur vorgesehen, sofern das entsprechende Bild auf der Startseite der Internet-Site platziert wird.
Aber auch dann sprechen wir immer noch von einer untersten Spanne von 4,- €uro pro Bild und nicht von 3.363,- €uro für 9 Bilder.

Bitte bedenke, daß die Site des Jugendlichen nicht gerade stark frequentiert wurde und - in meinen Augen - das Unterstellen einer gewerblichen, gewinnerzielnde Absicht absurd ist.

Hinsichtlich der Strategie der beiden Anwaltsparteien habe ich keine Erkenntnisse.
Sowohl der Richter, als auch die Anwälte zitierten während der Verhandlung nur spärlich aus den schriftlichen Anträgen und den Begründungen.
Die Öffentlichkeit (und manchmal auch die beisitzenden ehrenamtlichen(?) Richter) sind da oft nicht in der Lage, sich ein vollständiges Bild des Falles zu machen.