Nachtrag vom 12. Juli 2006 - 12:o2 h
Urteile in Sachen Namensnennung im Newsletter von Dr. Bahr:
http://www.dr-bahr.com/newsletter/letter/12_07_2006_00_17_42.htm
So ganz eindeutig ist das immer noch nicht . . . aber wenn die Person oder Firma im Handelsregister eingetragen ist, so ist der Name ohnehin 'öffentlich' . . .
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Für den am 18. April 2006 anstehenden Termin eines zweiten Prozesses gegen den Jugendlichen Mario Alka sind bei mir noch ein paar Fragen offen:
Wann und unter welchen Umständen dürfen die vollständigen Namen der in einem Abmahn-Prozess Beteiligten in einem privatem Blog oder auf einer privaten Homepage benannt werden?Mit 'Alle Beteiligte' meine ich nicht nur den Kläger und den Beklagten, sondern auch deren Rechtsanwälte und natürlich auch den Namen des zuständigen Richters.
Wer zuerst die konkreten Namen genannt hatte, weiß ich nicht mehr so genau.
Mir war nur bei heise.de aufgefallen, daß dem Fernsehteam des Hessischen Rundfunks ein entsprechender Maulkorb verpaßt wurde, nachdem die gegnerische Rechtsanwältin aus dem Gerichtsgebäude geflüchtet war.
Heise.de benannte aber in dem betreffenden Artikel schon den Namen des zuständigen Richters.
Danach tauchten dann im Blog von Marcel Bartels der vollständige Name der klagenden Partei und auch die Namen der beteiligten gegnerischen Rechtsanwältinnen auf.
Andere Blogbetreiber folgten oder kamen gleichzeitig auf diese Idee.
Natürlich schaltete sich auch der Betreiber der nachfolgenden, zu Recht umstrittenen, Site ein und ließ alle Hüllen fallen; Vorsicht beim Eingeben dieses Links: www.beschwerdezentrum.de
Wer mir da mit Auskünften helfen kann, ohne gleich in eine illegale Rechtsberatung abzugleiten, dem bin ich sehr dankbar. Jeder Link zu entsprechenden Informationen ist mir willkommen. Das Zeugs muß ja auch nicht unbedingt hier geposted werden, meine eMail-Adresse findet ihr hier im Impressum meines Blogs.
Netzgärtner Kurt
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