Samstag, 29. April 2006

Groteske Formen des Abmahnwahns

Da hat sich eine "namhafte" Münchener Firma in Sachen "Internet-Branchen-Informationen" (so eine Art von Internet-Branchenbuch) den richtigen Rechtsanwalt ausgesucht, um diesen kostenpflichtig abzumahnen.
Mann, hab ich heute morgen gelacht, als ich das Antwortschreiben des Dresdener Anwaltes Hans Theisen als PDF-File bei Mein Parteibuch.de (Kommentar Nr. 8.) entdeckte.
Marcel Bartels läßt ja auch kein heißes Eisen aus und nennt seit gestern Roß und Reiter in diesem Streit um die sogenannten Google Ad-Words.

Hat sich die klagende Firma nicht ein wenig verrechnet und geglaubt, sie hätte da in den Neuen Bundesländern einen Dummen gefunden?
Nun, der beklagte Anwalt ist gebürtiger Westfale . . . und wer schon einmal auf einer engen Landstraße das Schild am Heck eines Brummis vor sich sah, auf dem geschrieben stand: "Hupen zwecklos, bin Westfale !", der sollte wissen, daß es da nichts zu (über-) holen gibt.

Wie lange wollen eigentlich unsere Gesetzgebenden-Organe noch nach dem Drei-Affen-Prinzip nicht-handeln?

Netzgärtner Kurt

1 Kommentar:

Netzgärtner hat gesagt…

Ja mei, lieber Lasse,
wennste nix verstanden hast, dann komm rüber zu mir ins Forum, stell deine Fragen klar und präzise (ohne herumgeeiere) und ick klär dir uff.

Kurt