Dienstag, 7. Februar 2006

Mein erster Eindruck als Prozessbeobachter am Amtsgericht zu Hamburg

Die Vorgeschichte mit den Details findet ihr hier:
http://www.heise.de/ct/tv/artikel/65267
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An der Tür zum Verhandlungsraum Nr. 042 des Amtsgerichtes zu Hamburg (Sievekingsplatz 1) war ein Zettel mit Datum vom 7.02.2006 angeschlagen.
Auf dem Zettel stand als zweiter Termin: 9:oo Uhr: B. P. gegen jugendl. M. A.

Es ging um die unberechtigte Nutzung einiger Bilder von Stars (oder Sternchen) und um Hintergrundbilder (Wallpapers) auf der privaten Site des Beklagten, die auch mit Bannerwerbung bestückt ist.

Vorbemerkung
Da hatte jemand dem von einer Abmahnung (und von einem Folge-Prozeß) bedrohten 17-jährigen Jungen vorher noch einen Bärendienst erwiesen:
Nach dem Ende der Verhandlung meinte der Vorsitzende Richter, daß er da so ein Schreiben erhalten habe, worin ihm die Aufnahme in eine sogenannte "Richter-Datenbank" 'angeboten' wurde. Er deutete dabei an, daß dieses eine Folge der Publicity um den Fall sei und das der Beklagte Jugendliche ja auch zu dieser Publicity aktiv beigetragen habe.
Leider liegt mir der vollständige Text dieses Schreibens nicht vor.

Mal ganz ehrlich:
Wer versucht, einen Richter vor einer aktuellen Verhandlung konkret zu beeinflussen, der ist mit dem Klammerbeutel gepudert! Selbst ein 'kluger Rat' dürfte kurz vor einer Verhandlung absolut fehl am Platze sein.

Das Publikum
Vorsorglich hatte ich mir ein Schreiben von berufener Stelle besorgt, welches mir den Eintritt zum Verhandlungsraum sichern sollte, falls mehr Publikum erscheinen würde, als Stühle im Verhandlungsraum vorhanden sind.

Meine Verblüffung war grenzenlos.
Da warteten ganze 7 Leute vor der Türe des Sitzungszimmers!
Da waren der Jugendliche mit seinen Eltern und der Anwalt = 4
Dann kam noch das Fernsehteam vom Hessischen Rundfunk = 2
Ich glaube, da war noch ein weiterer Reporter anwesend = 1
Dann kamen noch ein Referendar (?) und ich, als 'Volk' = 2
Während der Sitzung schlichen noch einige Personen
herein, die ich als Referendare (oder ähnl.) einordnete = 3

Der Verhandlungsraum war also mit 8 auf den Zuhörerplätzen sitzenden Personen prall gefüllt.
Davor saßen der Anwalt des Klägers und die Partei des Beklagten.
Ganz vorne im Verhandlungsraum saßen neben dem Vorsitzenden Richter
noch 3 männliche Beisitzer.
- Ich war überwältigt von dem enormen Interesse der Öffentlichkeit, vor der sich die klagende Partei vor ein paar Wochen beim ersten Prozeßtermin verdrückte und sich dadurch ein Versäumnisurteil einhandelte.

Das Hessische Fernehen wird über diesen Fall vermutlich am Samstag, den 11. Februar 2006 um 12:3o Uhr berichten. Bis dahin werde ich mich mit einer weiteren Berichterstattung vornehm zurückhalten; Ich möchte mir nicht auch noch (siehe 'Maulkorb' für HR3) eine Einstweilige Verfügung einhandeln, die mir die Nennung des Namens der klagenden Partei verbietet . . .
Was stand da noch einmal auf dem Zettel an der Tür zum Verhandlungsraum?

Mein sehr subjektiver Eindruck ist, daß sich der Vorsitzende Richter nicht bewußt ist, mit welcher Brutalität seitens der Wirtschaft selbst gegen Jugendliche vorgegangen wird und welche Folgen dieses für die weitere Entwicklung des Internets haben kann.

Zum Schluß noch eine Bitte:
Ich bin schon ein etwas älteres Semester. Wenn ich aus diesem Grunde versehentlich etwas falsch dargestellt haben sollte, so kann das daran liegen, daß mein Gehör nicht mehr ganz so gut ist, wie früher. Sollte also jemand eine Korrektur anzumerken haben, dann werde ich diese hier selbstverständlich sofort umsetzen.
Aber auch Gegendarstellungen drucke ich hier gerne ab; ich möchte niemandem Unrecht tun.

Netzgärtner Kurt

7 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Nach dem Ausgang des Prozesses habe ich gerade gesucht. Wie ist der Prozeß denn nun ausgegangen?

Netzgärtner hat gesagt…

Hallo Marcel,

der Prozeß ist leider noch nicht 'ausgegangen'.
Der ehrenwerte Herr Richter hat einen Vergleichsvorschlag unterbreitet und beide Parteien haben nun die Zeit von 3 Wochen, um sich zu erklären.

Mehr mag ich aus rechtlichen Gründen hier zur Zeit nicht sagen; ich verstecke mich da ein wenig hinter dem Team vom Hessischen Fernsehen - die senden ja vermutlich schon am Samstag.

Kurt

Vorstadtstrizzi hat gesagt…

Abmahnerei durch (Winkel-)Advokaten ist eine Seuche geworden. Es gilt auf der Hut zu sein - werde mich über den Ausgang hier im blog informieren

Netzgärtner hat gesagt…

Hi robeeer,

Du irrst, wenn Du von Winkeladvokaten sprichst, die sind bei der Abmahn-Welle in der absoluten Minderheit.

Schau dir nur einmal diesen Link an, da spielen so ehrwürdige Rechtsabteilungen von noch ehrwürdigeren Groß-Unternehmen auch auf diesem Klavier:

Die Deutsche Bahn AG will nicht verlinkt werden
http://www.firmenpresse.de/pressinfo18437.html

Nun, ob das nur ein kindisches Gezänk ist oder ob die Bahn AG vielleicht doch wirklich einen triftigen Grund für ihre Bockigkeit hat?
Ich weiß es nicht ... da muß ich noch ein wenig mehr im Netz nachlesen.

Netzgärtner Kurt

Anonym hat gesagt…

interessante Artikel! Ein link für alle Fälle - merci sagt: robeeer

Netzgärtner hat gesagt…

Tscha, da könnte die Bahn AG sogar mit ihrer Abmahnung völlig im Recht sein!
Denn die monieren nicht den Link zu ihrer Site, sondern das dafür benute LOGO der Bahn AG.
Und gerade diesen Umstand verschweigt das beklagte Unternehmen in ihren Internet-Stellungnahmen geflissentlich.
Das könnt ihr hier auf diesem PDF-File nachlesen (da schreibt die Bahn AG nichts von einem zu unterlassenden Link!):
http://www.tourinaut.com/module/reisen/bahn-20050206-db.pdf

Wenn das LOGO auf der Bahn-Site nicht ausdrücklich zum Zwecke der Verlinkung freigegeben ist, dann wird die Firma "Tourinat Reisen"
wohl bluten müssen, obwohl diese Art der Verlinkung üblich ist.

Wenn ich meine Seiten mittels eines Bildes von der Ziel-Seite verlinke, dann schaue ich gut nach, ob dieses Bild oder Logo als "Link-Banner" gekennzeichnet ist, und ob ich mir dieses Banner oder Logo herunter laden soll oder ob der Traffic auf der verlinkten Site gewünscht ist.
Siehe hier im Blog im Quelltext dieses Eintrags (-> Ansicht -> Quelltext).

Netzgärtner Kurt

Netzgärtner hat gesagt…

Nun lieber Lasse, wenn Du mir glaubhaft versichern kannst, daß ich auch im Lande der
Ö-Streicher nicht behelligt werde, wenn ich dort den von dir angetragenen Titel führe, dann werde ich mich nicht länger zieren.
Du solltest mir deshalb zu meiner Beruhigung mindestens drei Links zu entsprechenden Internettseiten liefern; Du weißt, daß ich treu zu den Vorschriften unserer Gesetze stehe, wenn ich dieses für Recht empfinde.

Ich hätte aber noch eine weitere Bitte an dich:
Biege meine Themen nicht frei nach deinem Gusto um!
Hier im Starteintrag geht es eindeutig um einen Abmahn-Prozeß gegen einen Jugendlichen und nicht um das Anzetteln eines neuen Prozesses wegen unbefugtem Führen eines nicht ganz legal erworbenen Titels.

Aus diesem Grund werde ich hier im Blog einen speziellen Eintrag zu diesem Thema posten - ich bitte dich herzlich, dort zu antworten.

Dein Netzgärtner Kurt