Die abgemahnte Firma 'Tourinaut Reiseportal' behauptet, daß die Bahn AG sie wegen einer Verlinkung zu einer ihrer Seiten abgemahnt habe und verschweigt dabei in ihrer Presseerklärung, daß nicht die Verlinkung an sich, sondern nur die Benutzung des Bahn-Logos abgemahnt wurde - http://www.tourinaut.com/module/reisen/bahn-20050206-db.pdf
Ich zitiere aus dieser Seite http://www.firmenpresse.de/pressinfo18437.html :
09.02.2006Gekränkter Stolz - Deutsche Bahn AG billigt keine kostenlose Werbung für ihr Unternehmen!Erst ganz unten in dieser Presseerklärung findet sich der Hinweis auf das Logo der Bahn AG
Das Online-Reiseportal Tourinaut.de erhielt kürzlich eine Abmahnung auf Grund einer kostenlosen Verlinkung zur Fahrplanauskunft und Online-Ticketbestellung der Deutschen Bahn AG.
Na, wollt ihr mal raten, wie dieser Rechtsstreit ausgehen wird?Die Links und das Logo haben wir vorerst entfernt, aber unterschreiben werden wir nichts!
Sollen die mal klagen!
Nicht immer ist die abmahnende Seite die 'Böse'.
Nicht immer wird der Abgemahnte zu Unrecht angegriffen.
Allerdings sieht das Ganze auch ein wenig nach Rache der Bahn AG aus, weil sie in einer anderen Sache gegen die nun unter Beschuß genommene Firma unterlegen war.
http://www.tourinaut.com/module/reisen/bahn-20051229_Urteil%20_LG%20Koeln.pdf
Ich glaube, daß die Bahn AG die stillschweigende Nutztung des Bahn-Logos durch freundlich gesonnene Link-Setzer duldet ... Ob das einen Einfluß auf den Ausgang dieses Streites haben wird?
Netzgärtner Kurt
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