Freitag, 27. April 2007

Abmahn(un)wesen was ist das überhaupt?

Wer die Problematik , die sich aus dem Abmahn(un)wesen - für die grundgesetzlich verbriefte Meinungsfreiheit - ergibt, noch nicht erfaßt hat, der möge diesen Artikel lesen:

Die Reseller News schreiben unter dem Titel
Ranking der Top-Abmahner
sinngemäß, daß 3 der großen Abmahner in Deutschland allein 39% des Abmahnkuchens unter sich aufteilen.
Leider befindet sich auch eine große 'saubillige' Einzelhandeslkette aus dem Elektro-/Elektronik-Bereich darunter . . .

Nicht jede Abmahnung ist schreiendes Unrecht.
Aber das Abmahnwesen wird derzeit oftmals zum Lawhunting gegen unliebsame Foren- oder Blog-Berichterstatter eingesetzt.

Netzgärtner Kurt

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Wenn schon ein kleinerer Wettbewerbsverstoß einen Streitwert von 30.000,-- Euro ergibt
vgl. dazu http://www.lampmannbehn.de/blog/2007/04/streitwert-bei-durchschnittlichem.html
dann kann eine
Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht niedriger bewertet werden.

Netzgärtner hat gesagt…

Dieser Link trifft imho mein Thema etwas besser:

Stoppt
das LG München weiteren Abmahn-Tsunami


Es geht um einen möglichen Fall von Rechtsmißbrauch im Wettbewerbsrecht durch Massenabmahnungen . . .

Netzgärtner Kurt