Heise.de schreibt soeben (bisher über 660 Kommentare!):
Urteil bestätigt uneingeschränkte Haftung für Forenbetreiber
Axel John schreibt in seinem Blog 'Gegen die Abzockwelle':
Anschlag des LG Hamburg auf die Meinungsfreiheit im Internet
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Ist das neue LG-HH-Forenurteil - wirklich ein Skandal?
Landgericht Hamburg Urteil v. 27.04.2007 - Az.: 324 O 600/06
- Haftung für Foren-Einträge (Supernature-Fall) -
Die Empörung ist groß.
Selbst der Netzrat Hamburg e.V. widmet sich auf seiner Startseite vom 5. Mai 2007 diesem Thema mit der Verlinkung zu zwei bekannten Blogschreibern - noch im Google-Cache
Was ist passiert?
Eigentlich nichts Neues - die Pressekammer des Landgerichtes zu Hamburg fällte ein Urteil gegen einen Forenbetriber, dessen Auswirkungen für die Forenszene katastrophal sein können.
Ich schreibe bewußt können . . . und nicht werden, denn das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.
Da hagelt es Kritik von allen Seiten.
Daß da im Gulli-Forum ein anonymer br-fl (04. 05. 2007, 15:29) wie Rumpelstilzchen herumtanzt und mit allerlei absurden Vorwürfen kommt, ist ja nicht verwunderlich; bei den zur Zeit geschlossenen ig-foren.de wurde er ja auch gesperrt . . .
Aber selbst der sonst so besonnene A. John (05.05.2007, 12:41) kritisiert die Tatsache, daß Martin Geuß sich ausgerechnet das Landgericht Hamburg für seine Widerklage ausgesucht hat und erklärt - ich zitiere:
In der Tat. Ein solches Ausmaß an Naivität von einem nicht unbedeutenden Anwalt ist für mich unerklärlich. Für mich grenzt das an Parteiverrat. Ich würde meinem Anwalt das Mandat entziehen, wenn er einen solchen Fall vor dem LG HH verhandeln wollte.
Komisch, aber ich habe, ebenso wie Martin Geuß, volles Vertrauen zu den taktischen Schachzügen des Rechtsanwaltes Dr. Bahr.
Es wird seine Gründe haben, warum er sich ausgerechnet das Hamburger Landgericht für seinen Prozeß ausgesucht hat und er ist nicht so dumm, diese Gründe vorzeitig in die Welt hinaus zu posaunen.
Und wenn ich es recht sehe, dann spielt der für dieses Urteil verantwortliche Richter Buske (siehe unten: 'Hinweis') auch auf dieser Klaviatur voll mit; sei es nun bewußt oder weil er ein wenig von seinem bisherigen "Erfolg" geblendet ist.
Wer den Urteilstext sorgfältig durchgelesen hat, der wird erkennen, daß dieses Urteil beide streitenden Parteien förmlich in die nächste Instanz zwingt.
- Könnte das nicht auch der Sinn dieser ganzen Übung sein? -
Hier folgen nun die Links für eine abendfüllende Lektüre:
Supernature, 4. Mai 2007 - 14:47 h
Ein sachlicher Bericht mit einer persönlichen Wertung des Urteils seitens des betroffenen Forenbetreibers.
Chris (F!XMBR) 4. Mai 2007
Skandalurteil in Hamburg bestätigt - Urteilsbegründung im Supernature-Fall
br-fl, 4. Mai 2007 - 15:29 h
Hier ist die die Fortsetzung der bisherigen polemischen Beiträge recht deutlich zu sehen.
http://board.gulli.com/thread/680014-re-supernature-abmahnung-keine-entwarnung-fuer-forenbetreiber/5/#121
Dr. Bahr, 5. Mai 2007
Abmahnung Supernature-Forum: Schriftliche Entscheidungsgründe liegen vor (LG-HH)
http://www.dr-bahr.com/news_det_20070505044638.html
Mathias Bank, 5. Mai 2007
Skandal-Urteil aus Hamburg
Internet-Foren & Recht (Dr. Bahr)
Das Urteil im Detail
Hinweis:
Die Inhalte der in diesem Artikel verlinkten Internet-Seiten und Forenbeiträge mache ich mir nicht zu eigen. Die Verlinkung erfolgte zum Zwecke der Dokumentierung der Zeitgeschichte in Sachen Abmahnwahn und zum besseren Verständnis für Leser, die sich mit dem Thema der täglich stattfindenden Unterdrückung der - grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit - noch nicht befasst haben.
Wer weitergehende Informationen sucht, der möge einmal Google.de mit diesen Stichworten in Anführungszeichen bemühen:
"Foren sind gefährlich"
Netzgärtner Kurt
2 Kommentare:
Weitere Links zum Thema:
Augs.blog
Skandalurteil nimmt Forenbetreiber in Mithaftung
teuchtlurm-blog
Weltfremdes Urteil
Netzgärtner Kurt
Hier ist ein weiterer Link zum Thema:
LG Hamburg bestätigt Forenhaftung auch ohne Kenntnis
http://www.hardtecs4u.com/?id=1178568653,37182,ht4u.php
Der Kommetar im letzten Absatz trifft den Punkt, vergißt aber anzumerken, daß dieses Urteil soo wohl kaum Bestand vor der nächsten Instanz haben kann.
Netzgärtner Kurt
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