Nachtrag vom 6.05.2007 - 18:34 h und vom 7.05.2007 - 9:36 h
Heise.de schreibt soeben (bisher über 660 Kommentare!):
Urteil bestätigt uneingeschränkte Haftung für ForenbetreiberAxel John schreibt in seinem Blog '
Gegen die Abzockwelle':
Anschlag des LG Hamburg auf die Meinungsfreiheit im Internet- - -
Ist das neue LG-HH-Forenurteil - wirklich ein Skandal? Landgericht Hamburg Urteil v. 27.04.2007 - Az.: 324 O 600/06- Haftung für Foren-Einträge (Supernature-Fall) -Die Empörung ist groß.
Selbst der
Netzrat Hamburg e.V. widmet sich auf seiner Startseite vom 5. Mai 2007 diesem Thema mit der Verlinkung zu zwei bekannten Blogschreibern -
noch im Google-CacheWas ist passiert?
Eigentlich nichts Neues - die Pressekammer des Landgerichtes zu Hamburg fällte ein Urteil gegen einen Forenbetriber, dessen Auswirkungen für die Forenszene katastrophal sein
können.
Ich schreibe bewußt
können . . . und nicht
werden, denn das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.
Da hagelt es Kritik von allen Seiten.
Daß da im
Gulli-Forum ein anonymer
br-fl (04. 05. 2007, 15:29) wie Rumpelstilzchen herumtanzt und mit allerlei absurden Vorwürfen kommt, ist ja nicht verwunderlich; bei den zur Zeit geschlossenen
ig-foren.de wurde er ja auch gesperrt . . .
Aber selbst der sonst so besonnene
A. John (05.05.2007, 12:41) kritisiert die Tatsache, daß Martin Geuß sich ausgerechnet das Landgericht Hamburg für seine Widerklage ausgesucht hat und erklärt - ich zitiere:
In der Tat. Ein solches Ausmaß an Naivität von einem nicht unbedeutenden Anwalt ist für mich unerklärlich. Für mich grenzt das an Parteiverrat. Ich würde meinem Anwalt das Mandat entziehen, wenn er einen solchen Fall vor dem LG HH verhandeln wollte.
Komisch, aber ich habe, ebenso wie Martin Geuß, volles Vertrauen zu den taktischen Schachzügen des Rechtsanwaltes Dr. Bahr.
Es wird seine Gründe haben, warum er sich ausgerechnet das Hamburger Landgericht für seinen Prozeß ausgesucht hat und er ist nicht so dumm, diese Gründe vorzeitig in die Welt hinaus zu posaunen.
Und wenn ich es recht sehe, dann spielt der für dieses Urteil verantwortliche
Richter Buske (siehe unten: 'Hinweis') auch auf dieser Klaviatur voll mit; sei es nun bewußt oder weil er ein wenig von seinem bisherigen "Erfolg" geblendet ist.
Wer den Urteilstext sorgfältig durchgelesen hat, der wird erkennen, daß dieses Urteil beide streitenden Parteien förmlich in die nächste Instanz zwingt.
- Könnte das nicht auch der Sinn dieser ganzen Übung sein? -
Hier folgen nun die Links für eine abendfüllende Lektüre:
Supernature, 4. Mai 2007 - 14:47 h
Ein sachlicher Bericht mit einer persönlichen Wertung des Urteils seitens des betroffenen Forenbetreibers.
Chris (F!XMBR) 4. Mai 2007
Skandalurteil in Hamburg bestätigt - Urteilsbegründung im Supernature-Fallbr-fl, 4. Mai 2007 - 15:29 h
Hier ist die die Fortsetzung der bisherigen polemischen Beiträge recht deutlich zu sehen.
http://board.gulli.com/thread/680014-re-supernature-abmahnung-keine-entwarnung-fuer-forenbetreiber/5/#121Dr. Bahr, 5. Mai 2007
Abmahnung Supernature-Forum: Schriftliche Entscheidungsgründe liegen vor (LG-HH)
http://www.dr-bahr.com/news_det_20070505044638.htmlMathias Bank, 5. Mai 2007
Skandal-Urteil aus HamburgInternet-Foren & Recht (Dr. Bahr)
Das Urteil im DetailHinweis: Die Inhalte der in diesem Artikel verlinkten Internet-Seiten und Forenbeiträge mache ich mir nicht zu eigen. Die Verlinkung erfolgte zum Zwecke der Dokumentierung der Zeitgeschichte in Sachen Abmahnwahn und zum besseren Verständnis für Leser, die sich mit dem Thema der täglich stattfindenden Unterdrückung der - grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit - noch nicht befasst haben.
Wer weitergehende Informationen sucht, der möge einmal
Google.de mit diesen Stichworten in Anführungszeichen bemühen:
"Foren sind gefährlich"
Netzgärtner Kurt