Letzte Aktualisierung am 9.09.2015 - 6:16 h
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Bitte lesen Sie diesen Artikel aus dem Spiegel-Online zuerst:
Biologie als Kränkung: Unsere deutschen Kreationisten
oder
Was treibt uns an:
Gene, Hormone oder unsere Erziehung?
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Nein, auch diese Sendung hatte gestern Abend nicht gerade die recht schräge Bedeutung des Wortes
"Gender" erhellt.
Aber die Protagonisten hatten mich nicht enttäuscht; der Unterhaltungswert der Sendung war recht hoch.
Herr Schönenborn stand seinen Mann und gab schuldbewußt zu, daß er (und seine WDR- Mannschaft) die Brisanz dieses Themas "Gender" unterschätzt hatte und daß es ein Fehler gewesen sei, die Sendung vom März dieses Jahres zeitweilig aus der Videothek zu verbannen.
Herr Plasberg war auch nicht ganz faul und heizte ihm auch noch unnötigerweise zusätzlich ein . . . ein wenig angepisst war er wohl noch . . . (wer läßt sich auch schon gerne öffentlich kritisieren).
Ansonsten meisterte Herr Plasberg die Sendung souverän, verfehlte aber das Ziel, den Begriff "Gender" wirklich für alle Zuschauer verständlich zu machen.
Wenn ich noch einen weiteren Informationsbedarf hätte, dann würde ich die Publizistin
Birgit Kelle fragen. Sie erschien mir als die Einzige wirklich rundum sachkundige Diskutantin in diesem Kreis, die auch den Grünen-Fraktionschef
Anton Hofreitner auf den Pott setzte, als dieser die neuere "weibliche Knieprothese" mit dem Begriff "Gender" verband, obwohl diese speziell den
biologischen Gegebenheiten der weiblichen Anatomie angepaßt wurde, was eher dem Begriff "Sex" (oder Geschlecht) zuzuordnen ist.
Die Buchautorin
Anne Wizoreck ist seit ihrem letzten Auftreten bei Herrn Plasberg offensichtlich auch nicht schlauer geworden und die Rechtsanwältin
Sybille Mattfeldt-Kloth, immerhin die stellvertretende Landesvorsitzende Niedersachsen des Frauenrats. Allerdings animierte sie mich eher dazu, den Fernsehton abzuschalten als ihr zuzuhören.
Wenn eine Volljuristin unser Grundgesetz an einer ganz bestimmten Stelle falsch zitiert, dann frage ich mich, ob das in der Eile des Gefechts geschah oder ob es mit Absicht falsch zitiert wurde. Im vorliegenden Falle hatte ich das Gefühl, daß Frau Mattfeldt-Kloth einem sogenannten
"Freud'schen Versprecher" erlegen war. Sie zitierte den Absatz (2) des Artikels 3 GG in der 27. Minute wörtlich
"Männer und Frauen sind gleich."
Das ist allerdings nur die Lesart der "Gender-innen".
Der Biologe würde möglicherweise eher zu dem Versprecher
"Männer und Frauen sind gleichwertig." neigen.
In dem besagten Absatz des Grundgesetzes steht aber am Ende des ersten Satzes das Wort ". . .
gleichberechtigt." (siehe unten!).
Herr Plasberg stieg genau auf diesen Punkt in das Gespräch ein, walzte das aber nicht allzu genüßlich aus.
Die Schauspielerin
Sophia Thomalla wußte zwar auch nichts so recht etwas zum Thema beizutragen, gefällt sich aber offensichtlich in Ihrer Rolle als echtes Weiblein und fühlt sich offensichtlich in der Männerwelt wohl und keineswegs unterprivilegiert oder gar unterdrückt.
Der stellvertretende FDP-Vorsitzende
Wolfgang Kubicki hielt sich dieses mal recht artig zurück und unterließ seine damalige sexistische Gender-Anspielung hinsichtlich der Haarpracht des Grünen-Fraktionschefs
Anton Hofreitner.
Leider gelang es auch Herrn Hofreitner nicht so recht, den Begriff "Gender" von dem biologischen Begriff "Geschlecht" oder "Sex" abzugrenzen.
Da mußte die Erfindung der "weiblichen Knieprothese" als Rechtfertigung für die Gender-Forschung herhalten, deren Gebiet prompt mit dem "Gender-Mainstreaming" verquirlt wurde.
Nein, so ganz sattelfest erschien mir der Herr Hofreitner auch nicht in dieser Runde.
Dieser Artikel der Zeit-Online aus dem Jahre 2013 mag die Begriffsverwirrung (und Aufregung) um das Wort "Gender" vermutlich ein wenig aufzulösen:
Schlecht, schlechter, Geschlecht - von Harald Martenstein
Wer es noch genauer wissen möchte, der kann sich auch diese PDF-Datei herunterladen und ein wenig studieren:
GenderKompetenzZentrum
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Anhang:
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von
Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse,
seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens,
seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder
bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.