-Doch, das Thema ist immer noch brandaktuell!
Am 16. Januar dieses Jahres berichtete ich über diese
neue Abmahn-Variante; damals empfand ich diese Masche als April-Scherz.
In Augsburg bahnt sich nun vermutlich ein handfester Rechtsstreit an, ob eine Abmahnung von widerrechtlich parkenden Autofahrern zulässig und/oder sinnvoll ist.
Die
Augsburger Allgemeine brachte am 24. August 2007 einen
ausführlichen Artikel über dieses Parkplatzproblem, nachdem wohl schon am 13. August die
Diskussion hierzu im Forum angestoßen wurde.
Parkplatz-Sünder können hartnäckig sein und die bisher übliche Abschlepp-Praxis hat sich nicht immer bewährt.
In dem vorliegenden Fall hat der Abmahner allerdings im Forum sinngemäß zugegeben (sofern der registrierte User Sch. überhaupt der echte Abmahner ist), daß er dieses persönliche Problem mit seinem eigenen Parkplatz, inzwischen "geschäftsmäßig" betreibt. Und genau da ist imho die Grenze der Zulässigkeit eines solch rabiaten Vorgehens überschritten worden.
Gemeint ist der Beitrag #65 (18.08.2007, 19:47) auf der 7. Seite in diesem Thread:
Augsburgs teuerste Parkplätze - ich zitiere -
. . . Gründung einer Detektei und eine Exclusivpartnerschaft mit dem RA.
Jetzt wird der Spiess umgedreht und wir haben bereits jetzt 8 Anfragen von Geschäften welche genau so wie wir verfahren wollen, und wir verdienen damit Geld. Ein fast perfektes Geschäft da es keine kostenlose ( für den Geschäftinhaber ) Alternative gibt ist es grandios. Das Versicherungsbüro ist erst der Anfang, weitere Objekte folgen welche unter unserer "Bewachung" stehen.
Eine einmalige Marktlücke, moralisch nicht einwandfrei aber lukrativ und für die
Geschäfte von Vorteil . . .
- Ende des Auszugs aus dem fraglichen Beitrag -
Nun denn, warten wir ab, wie sich das Verfahren in dieser Angelegenheit weiter entwickelt.
In anderen Foren wurde schon ein passabler Lösungsansatz in Sachen dieser unseligen "geschäftsmäßigen Abmahnerei" diskutiert; leider weiß ich nicht mehr in welchem Forum.
"Die Erträge aus einer Abmahnung sollten gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden und nicht in der Tasche des Abmahners verbleiben dürfen."
So etwas kennen wir ja schon aus dem Strafrecht . . . siehe hier
Damit wird der unrechtmäßigen Abmahnerei der finanzielle Anreiz entzogen und berechtigte Abmahnungen sind weiterhin möglich.
Netzgärtner Kurt-