“Die Beklagtenvertreter sollten sich hier nicht den Ast abschneiden, auf welchem sie selber sitzen.”Ob der liebe Amtsrichter damit nur die für die Abmahnung geforderte Anwaltsgebühr von 1,3% des Streitwertes meinte oder den festgelegten Streitwert, das entzieht sich meiner Kenntnis; verblieben ist aber ein Gefühl in meinem Bauch, das mir sagt, daß der Amtsrichter ausdrücken wollte
"Liebe Anwälte, macht euch doch nicht das lukrative Abmahngeschäft selbst kaputt . . ."
Worum geht es?
Es geht noch immer um den Jugendlichen Mario Alka (ich berichtete zuerst am 7.02.2006 hier im Blog), der sein Forum mit eingen hübschen Bildern leichtbekleideter Damen zierte. Diese Bilder hatte er von Internetseiten heruntergeladen auf denen diese Bilder als "frei" (von Lizenzen) deklariert waren.
Wie viele andere ist er in diese schöne Falle getappt.
Übrigens, einer der Server mit der Quelle der strittigen Bilder liegt nicht im Ausland, sondern in dem selben Bundesland, in dem auch der Kläger beheimatet ist. Aber diesen Serverbetreiber hat man von Seiten des Klägers nicht angegriffen . . . und auch der Richter weist ein solches Ansinnen sinngemäß als nicht relevant zurück.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!
Das also versteht ein Richter unter Gerechtigkeit, wenn er sein Urteil "Im Namen des Volkes" verkündet?
Nee, ich gehöre nicht zu diesem Volk, für das dieser Richter sein Urteil fällt und verkündet!
Netzgärtner Kurt
Hier sind weitere Links zu den Details:
http://www.to-you.de/
http://www.heise.de/ct/tv/artikel/65267
http://sewoma.de/berlinblawg/2006/09/13/sevriens/wallpaper-urteil-volltext/
http://www.mein-parteibuch.de/2006/09/11/interessenjurisprudenz/
http://netzgarten.blogspot.com/2006/04/weil-du-arm-bist-mut-du-auf-dein-recht.html
http://www.basicthinking.de/blog/2006/04/12/bulls-pressedienst-gmbh-ein-jugendfeindliches-unternehmen?
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