. . . ein Anwalt, eine Anwältin und natürlich auch Klein-Bloggersdorf.
Was ist da beim Landgericht zu Hamburg am 20. Juli 2007 denn so weltbewegendes passiert, daß Klein-Bloggersdorf wieder einmal wegen der "Beschneidung der Freien Meinungsäußerung" in Rage gerät?
Selbst der bloggende Strafrechtler Udo Vetter ist sich nicht zu schade und brachte gestern in seinem Blog den Titel: "Animösen sind verboten"
Der Richter Buske (Pressekammer am Landgericht zu Hamburg) hat es sich wahrlich nicht leicht gemacht; die EV (Einstweilige Verfügung) wurde nicht nur einfach so 'durchgewunken'. Die Bestätigung der EV erfolgte imho völlig zu Recht.
Mehr dazu später.
Ein wenig Schuld an dem Debakel um das strittige Wort 'Animöse' ist die "Neue-Deutsche-Rechtschreibung"!
Das 'ß' mußte teilweise der 'ss' weichen (oder heisst es dem 'ss' ?) und ist jetzt immer weiter auf dem Vormarsch.
Das fremdländisch klingende 'eu' wurde zum 'ö' (Friseuse = Frisöse), obwohl wir doch in der EU sind und sehr vertraut mit unseren französischen (oder franzeusischen) Nachbarn und deren Sprache umgehen.
Auch unsere anderen Umlaute stehen im Verdacht vergewaltigt zu werden; so sehe ich das jedenfalls hier im Google-Blog, wenn die aus der Überschrift einen Link zu diesem Text fabrizieren.
Da wird dann ganz schnell aus einer 'Animatöse' eine 'Animatse'.
Wenigstens in dem Link zu diesem Artikel könnte sich bei mir die zur Verhandlung anstehende obzöne Beleidigung nicht einschleichen; das strittige Wort hieße bei mir in dem automatisch generierten Link jedenfalls 'Animse'.
So, jetzt gehts zu Herrn Richter Buske und seiner völlig korrekten Entscheidung.
Was denn da so an Schriftsätzen auf dem Richtertisch vorlag, entzieht sich zum größten Teil meiner Kenntnis.
Ich saß während der Verhandlung ganz hinten im Zuschauer-Bereich und hatte auch manchmal Mühe, die am Richtertisch gesprochenen Worte deutlich zu vernehmen - es können sich also hier in meinem Text auch Fehler eingeschlichen haben; auf Zuruf werde ich diese Ungenauigkeiten natürlich umgehend berichtigen.
Deshalb mußte die Pressekammer des Landgerichtes zu Hamburg die EV bestätigen:
- Die Rechtsfindung erfolgte allein anhand der Bedeutung des Wortes 'Animöse'.
- Die Anwältin der Beklagten Seite stellte dieses strittige Wort als harmlos hin. Zum Vergleich wurde das Wort 'geil' angeführt, welches ja heutzutage auch eine andere Bedeutung habe als damals in den 60-iger Jahren.
- Ein weiterer Fehler der beklagten Seite war - in meinen Augen - daß der Zusammenhang zur Nutzung dieses strittigen Wortes im Umfeld einer imho sittenwidrigen Fernsehsendung fast gänzlich unbehandelt blieb.
Wer eine Dame als Animöse tituliert, der macht sich einer groben Beleidigung schuldig.
Wer eine 'Dame' als Animöse bezeichnet, der könnte allerdings bei dem gleichen Richter mit einem 'Blauen Auge' davon kommen, wenn die solchermaßen angegriffene 'Dame' einem anrüchigen (oder unmoralischen) Geschäft nachgeht.
- - -
Besonders Jugendliche und unerfahrene Leser möchte ich vor einem unbedachten Klick auf einen der nachfolgenden Links warnen:
Rauchen gefährdet die Gesundheit des Körpers; Lesen gefährdet den Geist; Telefonanrufe gefährden den Geldbeutel.
Etliche der in den nachfolgenden weiterführenden Links geposteten Meinungen halte ich für weltfremd oder rechtlich bedenklich; ich habe sie lediglich zur Dokumentation der Zeitgeschichte hier in meinem Blog aufgenommen.
Udo Vetter: Animösen sind verboten
Rolf Schälike: Pressekammer LG Hamburg (Bericht) Sitzung, Freitag, den 20. Juli
Heise.de: Der Gerichtsreporter und die Kammer des Schreckens
Marcel Bartels: Die “Xxxxxx-Kammer” hat wieder zugeschlagen
Nun, was meint ihr zu diesen rätselhaften Sendungen zur späten Nachtstunde, bei denen man/Mann . . . ja was denn nun?
Netzgärtner Kurt
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Nachtrag vom 3.08.2007
Hier ist eine recht freimütige Stellungnahme des Medienmagazins TVmatrix
Auch hier, in den 'blogmedien.de' finden sich klare Worte: Unter Hausarrest
Ich stimme zwar nicht mit allen einzelnen Details anderweitiger Kommentierungen überein, aber im Großen und Ganzen ist die Linie doch recht deutlich:
Es gibt im Fernsehen so etliche Sendungen, die sich imho (als Nicht-Jurist) in der Grauzone der Legalität bewegen und im moralisch-ethischem Sinne fragwürdig erscheinen.
In meinem Kommentar #27 im Blog Mein-Parteibuch.de (Marcel Bartels) hatte ich das so ausgedrückt
Bedenke:
Du kannst zu einer echten Lady nicht ungestraft Nutte sagen.
Sagst Du das gleiche Wort aber zu einer Hure, so bekommst Du bei uns auf der
Reeperbahn . . .
Netzgärtner Kurt
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