Dienstag, 16. Mai 2006
Mein dritter Eindruck als Prozessbeobachter am Amtsgericht zu Hamburg
1. Update vom 17.05.2006 - 11:48 h
Zum besseren Verständnis dieses Eintrages bitte ich vorher diese 3 Links zu besuchen:
Der Fall in Kurzform (Marios Homepage)
Bulls Pressedienst GmbH: Ein jugendfeindliches Unternehmen? (!)
Weil du arm bist, mußt du auf dein Recht verzichten (hier im Blog)
Bei den Verfahren gegen Mario handelt es sich um zwei verschiedene Kläger, die von der selben Anwaltskanzlei vertreten werden und deren Abmahnungen dem Jugendlichen Mario zeitgleich zugestellt wurden.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann bestreitet die die Kläger vertretende Anwaltskanzlei jedweden Zusammenhang der beiden Abmahnungen miteinander; es fällt mir schwer, an solche Zufälle zu glauben.
~ ~ ~ ~ ~ ~ ~
Ich bin mir nicht schlüssig, wie ich diese heutige Verhandlung beurteilen soll.
Positiv oder Negativ, das ist hier die Frage.
Der beklagte Jugendliche Mario hat seinen Anwalt gewechselt (M. Scholz), der ihn auch in seiner Berufungsverhandlung (aus dem ersten Prozeß) vertreten wird.
Für die klagende Partei, dem bekannten Münchener Fotographen K., erschien wieder der aus dem ersten Prozeß bekannte Anwalt und wieder einmal ohne ausreichendem Verhandlungsspielraum, der einen Kompromiß ermöglicht hätte.
Der Zuständige Richter möge mir verzeihen, aber ich hatte nicht gerade den Eindruck, daß er als fachkompetenter Richter die Verhandlung souverän und kompetent führte. Marios neuer Anwalt dagegen legte den Finger in die Wunde, an der das erste und auch dieses aktuelle Verfahren kranken:
Da wird ein unerfahrener und naiver Jugendlicher vom Richter für kompetent gehalten, die Urheberrechte für die strittigen Bilder rechtlich einwandfrei beurteilen zu können und als Beweis für diese Kompetenz verweist der Richter ausgerechnet auf das sehr fachmännische Impressum von Mario!
Warum ich da ein Ausrufezeichen setze?
Nun, entweder hat sich der Richter das Impressum von Mario nie so richtig durchgelesen oder aber er scheint mir Rechtsauslegung und -beurteilung in dieser Angelegenheit nicht mächtig zu sein.
Warum ich dieser Meinung bin?
Nun, ganz einfach: Unter der Überschrift "Wichtiger Hinweis bezüglich Links:"
findet sich in seinem Impressum der Hinweis auf das berühmt berüchtigte Urteil des Hamburger Landgerichtes vom 12. Mai 1998.
Aber das Impressum ist nicht gerade ein Anhaltspunkt für Marios Kompetenz, die Dinge im Internet rechtlich einwandfrei einordnen zu können. Das Ding hat der ganz einfach abgekupfert oder sich über einen billigen Text-Generator servieren lassen.
Nur, verstanden hat er den Unsinn mit dem Hamburger Urteil über das Setzen von Links sicherlich nicht, genau so wenig, wie er in seinen jugendlichen Jahren in der Lage war, die rechtliche Konsequenzen einer möglichen Urheberrechtsverletzung bei den von ihm verwendeten Bildern zu erkennen.
Meines Erachtens ist es selbst für einen normal gebildeten Erwachsenen nicht immer möglich, eventuelle Urheberrechtsverletzungen einwandfrei zu erkennen.
Und genau diesen Tatbestand verkennt der ehrenwerte Herr Richter vollkommen, wenn er meint, daß ein Jugendlicher wie Mario dieses könne.
Das Urteil soll am 27. Juni 2006 um 12:oo Uhr verkündet werden . . .
Netzgärtner Kurt
Zum besseren Verständnis dieses Eintrages bitte ich vorher diese 3 Links zu besuchen:
Der Fall in Kurzform (Marios Homepage)
Bulls Pressedienst GmbH: Ein jugendfeindliches Unternehmen? (!)
Weil du arm bist, mußt du auf dein Recht verzichten (hier im Blog)
Bei den Verfahren gegen Mario handelt es sich um zwei verschiedene Kläger, die von der selben Anwaltskanzlei vertreten werden und deren Abmahnungen dem Jugendlichen Mario zeitgleich zugestellt wurden.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann bestreitet die die Kläger vertretende Anwaltskanzlei jedweden Zusammenhang der beiden Abmahnungen miteinander; es fällt mir schwer, an solche Zufälle zu glauben.
~ ~ ~ ~ ~ ~ ~
Ich bin mir nicht schlüssig, wie ich diese heutige Verhandlung beurteilen soll.
Positiv oder Negativ, das ist hier die Frage.
Der beklagte Jugendliche Mario hat seinen Anwalt gewechselt (M. Scholz), der ihn auch in seiner Berufungsverhandlung (aus dem ersten Prozeß) vertreten wird.
Für die klagende Partei, dem bekannten Münchener Fotographen K., erschien wieder der aus dem ersten Prozeß bekannte Anwalt und wieder einmal ohne ausreichendem Verhandlungsspielraum, der einen Kompromiß ermöglicht hätte.
Der Zuständige Richter möge mir verzeihen, aber ich hatte nicht gerade den Eindruck, daß er als fachkompetenter Richter die Verhandlung souverän und kompetent führte. Marios neuer Anwalt dagegen legte den Finger in die Wunde, an der das erste und auch dieses aktuelle Verfahren kranken:
Da wird ein unerfahrener und naiver Jugendlicher vom Richter für kompetent gehalten, die Urheberrechte für die strittigen Bilder rechtlich einwandfrei beurteilen zu können und als Beweis für diese Kompetenz verweist der Richter ausgerechnet auf das sehr fachmännische Impressum von Mario!
Warum ich da ein Ausrufezeichen setze?
Nun, entweder hat sich der Richter das Impressum von Mario nie so richtig durchgelesen oder aber er scheint mir Rechtsauslegung und -beurteilung in dieser Angelegenheit nicht mächtig zu sein.
Warum ich dieser Meinung bin?
Nun, ganz einfach: Unter der Überschrift "Wichtiger Hinweis bezüglich Links:"
findet sich in seinem Impressum der Hinweis auf das berühmt berüchtigte Urteil des Hamburger Landgerichtes vom 12. Mai 1998.
Aber das Impressum ist nicht gerade ein Anhaltspunkt für Marios Kompetenz, die Dinge im Internet rechtlich einwandfrei einordnen zu können. Das Ding hat der ganz einfach abgekupfert oder sich über einen billigen Text-Generator servieren lassen.
Nur, verstanden hat er den Unsinn mit dem Hamburger Urteil über das Setzen von Links sicherlich nicht, genau so wenig, wie er in seinen jugendlichen Jahren in der Lage war, die rechtliche Konsequenzen einer möglichen Urheberrechtsverletzung bei den von ihm verwendeten Bildern zu erkennen.
Meines Erachtens ist es selbst für einen normal gebildeten Erwachsenen nicht immer möglich, eventuelle Urheberrechtsverletzungen einwandfrei zu erkennen.
Und genau diesen Tatbestand verkennt der ehrenwerte Herr Richter vollkommen, wenn er meint, daß ein Jugendlicher wie Mario dieses könne.
Das Urteil soll am 27. Juni 2006 um 12:oo Uhr verkündet werden . . .
Netzgärtner Kurt
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2 Kommentare:
Keine Angst lieber Lasse,
ich bin nicht nur der Wahrhaftigkeit und dem Recht verfallen und kämpfe wie Don Quichote gegen die Flügel der Abmahnmühlen,
nein, ich bin auch hier an anderer Stelle (unerkannt von dir) unterwegs und habe Spaß.
Wie heißt es doch so schön:
"Ach wie schön, daß niemand weiß, daß ich xxxxx yyyyyy heiß!"
Dein Netzgärtner und Rübenzüchter Kurt
Nein Lasse, laß lieber solche Detektivarbeiten; die Anzahl der Buchstaben paßt nicht.
Schau dir lieber einmal die Seite von Herrn Schälike an.
www.buskeismus.de/berichte/bericht_060516.htm
Der schreibt, daß der Richter Steinmetz den Fotografen in Schutz nimmt und daß der Richter gesagt haben soll, daß der Quell-Server für die Bilder wohl in den USA oder Rumänien stünde . . .
Dabei steht der Server (von dem der arme Mario die strittigen Bilder hat) gleich um die Ecke vom Fotografen Kühmstedt.
Der Fotograf hat sein Domizil in München und der Quell-Server mit den schönen Bilderchen mit den leicht bekleideten Damen steht in Frankfurt/M.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Hinweis:
Hinsichtlich der angegebenen Standorte und Namen kann ich mich geirrt haben; meine Auskünfte hier gebe ich deshalb ohne Gewehr (oder heißt das 'Gewähr'?).
Auch die Linksetzung zu der Site des Herrn Schälike heißt nicht, daß ich seinen Text gut finde oder gar bestätige; im Gegenteil, ich warne vor diesem Mann. Das Lesen der Schriften dieses Bürgers könnte gefährliche Auswirkungen haben und ist nicht für labile Revoluzzer-Seelen zu empfehlen!
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