Dienstag, 17. August 2010
Vorsicht Kunde-II: Defekte-Privileg-Mikrowelle
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Alles nur ein Mißverständnis . . .
Meinem vergeblichen Abholversuch vom 7. August 2010 scheint irgendwie ein Mißverständnis zugrunde gelegen zu haben.
Siehe Absatz Vergeblicher Abholversuch in meinem Update vom 8. August (im Post vom 6.08.2010)
Da der von Herrn W. versprochene Anruf bei mir ausblieb, schickte ich gestern eine eMail los und bekam heute morgen die promte Antwort: "Das Mikrowellengerät steht seit 14-Tagen für Sie zur Abholung bereit."
Nanu? Ich war doch gerade erst vor 10 Tagen dort!
Herr W. verweigerte die Herausgabe des Gerätes am 7. August (mit einem etwas zweifelhaften Hinweis auf Hochspannung führende Teile) und im Auftrage von Herrn P. schreibt mir Frau E. heute, daß die defekte Mikrowelle schon damals zur Abholung bereit lag?
Ein soeben mit Frau E. geführtes Telefonat konnte zwar den Grund dieses Mißverständnisses nicht aufklären, dafür aber war das Gespräch wesentlich freundlicher und mir wurde sogar der Weg zum Lieferanten-Eingang beschrieben, um mir die Abholung zu erleichtern.
Na, da bin ich mal gespannt, ob das klappt und ob mir die gezahlte Kaution
von 50,- T€uro zurückgezahlt wird.
Und wenn Frau E. so richtig plietsch ist, dann hat sie die erbetenen Prospekte für ein Ersatzgerät auch bereit liegen.
- Ich möchte ja eigentlich gerne Kunde bleiben. -
Netzgärtner Kurt
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