Montag, 2. März 2009

Teil-2: Blockiert EON-Hanse den GAS-Anbieter Wechsel?

Letztes Update am 27.03.2009 - 10:42 h
Ein Engpaß im Leitungsnetz der Gasunie wurde jetzt erst einmal als virtueller "Störenfried" ausgemacht.
Siehe auch die detaillierte Betrachtung in der SHZ.de vom 27.02.2009

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2. Runde zum Thema: Blockiert EON-Hanse den GAS-Anbieter Wechsel?
Das Ergebnis meiner Telefonkontakte mit den 3 Mitspielern in dem jetzt erneut eskalierenden Konflikt Hamburger Bürger (und natürlich auch mit Eon-Hanse Kunden in anderen Gebieten) möchte ich euch nicht vorenthalten:

2. März 2009
11:58 h - E.on-Hanse. 
Wenn ich den Mitarbeiter an der kostenpflichtigen Hotline richtig verstanden habe, dann murmelte er zu meiner Frage nach den Wechsel-Problemen etwas von "einer Gasruine" *) und sehr deutlich verstand ich die Worte, daß es durch zu viele Wechsler eine Netzüberlastung gegeben hätte und daher ein Versorgerwechsel zu EWE nicht möglich gewesen sei. 
Die Firma Wingas, mit deren noch freien Durchleitungs-Kapazitäten, wurde in diesem Telefonat mit keinem Wort erwähnt. Diese Alternative wurde dann allerdings im nachfolgenden Schriftwechsel dargelegt. 

Ich bat diesen Mitarbeiter, sich schon einmal meinen Anruf zu notieren und in seinen Unterlagen zu vermerken, daß ich den von E.on-Hanse vorgenommenen Vertragsänderungen widerspreche.
*) Das Wort "Gasruine" war offensichtlich ein Hörfehler von mir, denn der vermutlich gemeinte Netzbetreiber Gasunie war mir bisher noch nicht bekannt.

Zur Erinnerung: E.on-Hanse hat das Vertragsende zum 31. Januar 2009 bestätigt, mich den Gaszähler ablesen lassen und auch eine Schlußabrechnung geschickt.
3 Wochen später wurde mir dann mitgeteilt, daß sie mich in die Ersatzversorgung aufgenommen hätten und teilten mir den teuerern Tarif mit. Das war am 16. Februar 2009.

12:07 h - Bundesnetzagentur in Berlin
Hier erhielt ich eine kurze und präzise Antwort auf meine Fragen:
Das von mir geschilderte Problem wäre bekannt und man habe E.on-Hanse bereits aufgefordert zu den zahlreich eingegangenen Beschwerden Stellung zu nehmen.
Bevor E.on-Hanse sich zu der Anfrage der Bundesnetzagentur geäußert habe, könne man mir keine weiteren Informationen geben.

12:09 h - EWE in Oldenburg
Die Stellungnahme deckt sich mit der gestern von E.on Hanse erhaltenen Auskunft und wurde näher erläutert.
E.on-Hanse betreibt mehrere verschiedene Netzgebiete, in denen unterschiedliche Gasqualitäten angeboten würden. 
Leider bekäme die EWE nicht so ohne Weiteres heraus, an welchem der 2 in meinem Gebiet befindlichen Versorgungsnetzte ich angeschlossen bin. Nun sei von der EWE deshalb versehentlich mein Vertrag für das falsche Netzgebiet (genauer: Marktgebiet) gekündigt worden und diese Kündigung habe E.on-Hanse zurückgewiesen.
Oder genauer: E.on-Hanse hat die Kündigung zwar angenommen, aber die Durchleitung der Gaslieferung seitens EWE nicht gestattet, weil diese Durchleitung für das falschen Marktgebiet beantragt habe.
Die im späteren Schriftwechsel genannten beteiligten Netzbetreiber Gasunie und Wingas wurden in dem Telefonat allerdings nicht erwähnt.

Fazit

Ich werte das Verhalten von E.on-Hanse subjektiv folgendermaßen:

1. Man verschleiere - unter Ausnutzung seiner Monopolstellung - die erforderlichen Daten und Verfahrensweisen, die zu einen erfolgreichen (und problemlosen) Wechsel des Gasversorgers erforderlich sind.
Ergo: Das festigt die Kundenbindung.

2. Da man den wechselwilligen Kunden leider langfristig von einer Kündigung abhalten kann, nimmt man diesen gerne wieder an und er darf den teureren Tarif der Erstzversorgung zahlen.
Ergo: Das sichert kurzfristig noch ein wenig den Gewinn des Unternehmens (wir haben ja noch die umsatzstarke Wintersaison) und der in meinen Augen höhere "Strafpreis" für das Gas könnte ja auch andere wechselwillige Gaskunden von ihren Gedanken an einen Wechsel zu einem anderen Gas-Versorger abhalten.

3. Jetzt bleibt mir noch die Arbeit, ein schön formuliertes Brieflein zu verfassen und dieses dann per Einschreiben mit Rückschein an meine beiden 'Partner' im E.on-Hanse Konzern zu senden.
Darin stehen dann so Sachen wie: Ich widerspreche der tariflichen Einstufung in die Ersatzversorgung, Abschlagszahlungen werde ich nur unter Vorbehalt der vollständigen Rückforderung leisten (und wenn ich nicht bald eine vernünftige Antwort bekomme, dann werde ich die Zahlung ersatzweise an die EWE vornehmen oder ganz einstellen). Natürlich wird auch jeweils eine Kopie an die EWE und eine Kopie - zusammen mit einer Beschwerde - an die Bundesnetzagentur in Berlin gehen.

4. Sofern jemand nicht mit meinem vorstehnden Text einverstanden ist, so möge dieser bitte eine Gegendarstellung direkt in meinem Blog posten oder mir diese Gegendarstellung per eMail zusenden. Aber auch auf telefonischem Zuruf bin ich bereit, meinen Text den rechtlichen Gegebenheiten entsprechend zu korrigieren, sollte ich mich da in meiner Meinung ein wenig mißverständlich ausgedrückt haben oder gar irrtümlich ein wenig von den nachweisbaren Tatsachen entfernt haben . . . 

Hier ist noch ein interessanter Artikel aus dem Hamburger Abendblatt, natürlich auch vom 26.02.2009:

und vom 31. Dezember 2008: Wettbewerb versagt

Netzgärtner Kurt

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