Leider sehe ich mich nach dem Urteil vom 27. April 2007 (Az. 324 O 600/06) des Hamburger Landgerichtes nicht in der Lage, dessen Ansprüche in vollem Umfange zu erfüllen, ohne eine Vorab-Zensur in meinem Blog oder in meinem Forum vorzunehmen.
Gäste aus allen anderen Bundesländern sind herzlich eingeladen, sich das etwas makabre Schauspiel, welches die Hamburger 'Obrigkeit' gerade aufführt, zu Gemüte zu führen.
Ja, "Foren sind gefährlich" (siehe Google!). . . und eine frank und frei geäußerte Meinung ebenfalls.
Deshalb gilt es, das Grundgesetz ein wenig zu umgehen und die Zensur über die Hintertür einzuführen.
Diese Hintertür heißt Abmahnung und Geld.
Ganz gleich, ob Du nun als Privatmann oder als Firmeninhaber, etwas dir Unliebsames im Internet findest, wenn Du das 'weghaben' möchtest und wenn Du dann auch noch die entsprechende Geldbörse mitbringst, dann suchst Du dir halt einen Anwalt, der bereit ist, dein Zensurspiel mitzuspielen.
Mag dein Kontrahent noch in der ersten Runde vor dem Amtsgericht aufmucken, so wird ihm aber vermutlich für die zweite Instanz das Geld fehlen oder das Risiko zu hoch sein . . . und schwupps, Du hast gewonnen.
Aber das reicht ja noch nicht, das ist ja noch keine richtige Zensur!
Vielleicht gelingt es dir ja noch zusätzlich, das Ganze mediengerecht aufzublasen und deinen Gegner in der zweiten Instanz 'platt zu machen' . . . und siehe da, keiner wird es mehr wagen, dich oder deine Firma unliebsam im Netz der Netze zu erwähnen.
Das ist endlich die ächte Zensur, auch "Schere im Kopf" genannt.
Sei doch einmal ährlich, welcher kleine Blog- oder Forenbetreiber hat denn schon das Geld für solche Gerichtsverfahren?
Also unterwirft er sich dieser Art von Zensur . . . es sei denn, Du bist einmal versehentlich an den Falschen geraten.
Netzgärtner Kurt (aka Rentner Anton)
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