Samstag, 17. Januar 2009

Winterfütterung freifliegender Vögel

Billig ist nicht immer gut!

Nachfolgende eMail ist mir von einem Nachbarn als Kopie zugegangen. Ich möchte euch den Inhalt nicht vorenthalten, weil jedes Jahr wieder der gleiche Schrott an ahnungslose Kunden verkauft wird.
Den Namen der Firma werde ich hier noch nicht nennen, behalte mir dieses aber für das nächste Jahr vor, sollte sich die betroffene Firma beratungsresistent zeigen.
Diese Emilio habe ich natürlich anonymisiert, die betreffende Firma wird sich aber sicherlich anhand des auf dem Kassenbon angegebenen Datums wiedererkennen . . .

Winterfütterung freifliegender Vögel

Sehr geehrte Damen und Herren,

habe leider, wie im vergangenen Winter 07/08, kein buntes Vogeltreiben an den mit Fettfutter gefüllten Kokosnüssen beobachten können, weil die Fett/Körner- Mischung von den Meisenvögeln nicht angenommen wird.
Ihr Zulieferer hat offensichtlich meine schriftlichen Beanstandungen vom letzten Jahr ignoriert.
Nach Untersuchung der Fett/ Körner- Mischung zeigte sich folgendes:

- Fett, sehr fest, scheinbar kein pures Rinderfett
- anteilig viele harte Maiskörner, grob zerkleinert
- anteilig sehr viele Weizenkörner, unzerkleinert, hart
- verschwindend kleiner Anteil von Hanf- und Sonnenblumen- Samen

Diese Mischung wird von Meisenvögeln nicht angenommen, die allein imstande sind, sich zur Nahrungsaufnahme auch an freihängenden Futterquellen zu bedienen.
Weizen- und Maiskörner sind für die Meisenfütterung ungeeignet. Dies bestätigte mir auch der Naturbund (NABU) nach tel. Rücksprache.

Es ist bedauerlich, dass aus wirtschaftlichen Gründen anstelle von
Hanf- und Sonnenblumen-Samen billigere Weizen-Mais- Zumischungen für Meisenfutter verwendet werden.

Mein Geld für insgesamt vier gefüllte Kokosnüsse habe ich erstattet bekommen, kommentarlos leider.

Wichtig ist jedoch, dass künftig nur Hanf-und Sonnenblumensamen mit einwandfreiem Rinderfett für Meisenfutter- Mischungen zum Einsatz kommen, damit
tatsächlich ein buntes Vogeltreiben an der Futterquelle erlebt werden kann.

Mit dennoch freundlichen Grüßen

xx.xxx

Anlage: Quittung vom 05.11.2008

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