2. Update am 24.08.2009 - 17:41 hIm unteren Teil dieses Beitrages habe ich einige hilfreiche Links und Anmerkungen eingefügt.
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Einen meiner Freunde hats erwischt.
Er suchte mit Google.de einen Routenplaner, fand ihn und fiel rein . . .
Wer sich gegen die immer noch grassierende Abzocke im Internet ein wenig schützen möchte, der sollte zunächst sein Programm "Hirn 1.0" *) einschalten. Bei einigen Usern ist dieses Programm auch unter "Brain 1.0" bekannt.
Wer seinem Programm Hirn 1.o nicht so recht vertraut, der kann sich natürlich auch eines der gängigen Zusatz-Programme für seinen Computer aus dem Netz herunter laden oder von einer Zeitschriften-CD (oder DVD) aus installieren.
Eines der zur Zeit gängigen Programme ist das über die
Computerbild propagierte Progrämmchen mit dem schönen Namen "
Abzock-Schutz".
Aber gegenüber Hirn 1.0 hat es den Nachteil, daß es nur für den Internet-Explorer und für den Browser von Firefox angeboten wird.
*) Was ist Hirn 1.0 ?
Hirn 1.0 ist jedem Menschen von Geburt an mitgegeben.
Aber wie jeder andere Viren-Schutz auch bedarf dieses, dem Menschen eigenes Programm, ständiges Training und die Anpassung an die Gegebenheiten.
Beim Surfen im Internet läuft Hirn 1.0 bei gut trainierten Benutzern folgendermaßen ab:
1. Ich klicke nicht jeden Link hirnlos an, sondern schau schon einmal etwas genauer hin, wenn ich auf eine Seite komme, die mir bisher unbekannt war.
2. Soll ich dann auf solch einer Seite auch noch meinen Namen und meine Adresse eingeben, dann schau ich noch einmal genauer hin, ob mir die Seite überhaupt gefällt.
3. Soll ich dann gar noch mein Geburtsdatum angeben und eventuell auch noch ein Häkchen in ein Feld setzen, welches da lautet "Ich habe die AGB & Verbraucherinformationen gelesen", dann schaue ich erst einmal im Impressum dieser Seite nach, mit wem ich das denn da so genau zu tun habe.
Finde ich dann da auch noch so Firmenbezeichnungen mit Zusätzen wie "Ltd." (Limited =~ englische GmbH), dann genügt ein Klick und die Seite ist von meinem Bildschirm gelöscht.
4. Bin ich unsicher, ob ich da eine der so genannten Abzocker-Seiten auf dem Bildschirm habe, dann google ich ein wenig und finde das doch sehr schnell heraus.
Google ist ja nicht nur böse, weil es mir diesen Abzocker-Link warmherzig präsentiert hat, nein, Google ist auch so ehrlich und zeigt mir Veröffentlichungen von Usern, die beim Anklicken des gefundenen Links auf die Nase gefallen sind . . .
. . . und wenn dann mein Programm Hirn 1.0 noch einigermaßen ordentlich funktioniert, dann meide ich solche Seiten wie die Pest.
Zum Trainig des Programmes Hirn 1.0 eignet sich dieser Google Suchbegriff ausgezeichnet:
Eine der gelb unterlegten Google-Werbeanzeigen führt euch sicherlich zu einem gut geeigneten Testkandidaten . . . Die anderen Werbeanzeigen von Google, die am rechten Rand, führen oft auch direkt zur selben Firma (XYZ Ltd.), sehen aber oft auch ein wenig anders aus.
Übrigens . . . in dem etwas mit Vorsicht zu genießenden Gulli-Forum wird dieses Thema auch gerade behandelt:
Downloads, Kochrezepte, Grußkarten, Führerscheintests und noch viel mehr
gibt es gratis im Internet.
Doch: Wer nicht aufpasst, tappt ungewollt in die Kostenfalle.
Mit der exklusiven Sicherheits-Software von COMPUTER BILD
zeigen Sie Abzockern die rote Karte.
In diesem Sinne,
Netzgärtner Kurt
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Nachtrag für jene, die es dennoch erwischt hat:
Von Computerbetrug.de
und
Und auch der mdr.de hat sich mit diesem Thema am 14.5.2009 ausführlich beschäftigt:
Für jeden Vertragsabschluss im Internet gilt das sogenannte Fernabsatzgesetz:
Man kann jeden Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Diese Frist gilt aber nur dann, wenn man mit der Vertragsbestätigung eine ausführliche und korrekte Widerrufsbelehrung erhalten hat. Dies ist bei den Abzockerseiten meist nicht der Fall. Demnach besteht sogar ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht.
Oft ignorieren solche Seitenbetreiber das aber und fordern ihr Geld trotzdem.
Ihr häufigstes Argument:
Das Widerrufsrecht sei vorzeitig erloschen, da mit der Dienstleistung bereits begonnen wurde.
Das ist falsch.
Oh, bevor ich das vergesse:
Wenn du alle obigen Links angeklickt und aufmerksam gelesen hast, dann brauchst du hier nicht weiterlesen, denn dann bist du ja schon ausreichend informiert . . .
Solltest du die gestellte Forderung (z.B. mit Hilfe eines der Musterbriefe) zurückweisen, dann schickt das Ding per Post (KEINE eMail!) und bitte unbedingt per Einschreiben mit Rückschein!
Und dann stapele die neu ankommende Post in einem Umzugskarton, aber antworte nicht mehr.
Falls dann tatsächlich der erste Mahnbescheid von einem richtigen Gericht kommen sollte, dann mußt Du aber reagieren und diesen formgerecht zurückweisen. Du bist dann möglicherweise der erste Deutsche, an dem so etwas getestet wird und das wäre ein gefundenens Fressen für einen guten Reporter oder Blogger! ;-)