Mittwoch, 10. Januar 2018

NetzDG: Twitter ziert sich und löscht nicht?

   
Meine Erfahrungen mit dem neuen NetzDG:
                                                                                                                                                                    .
Besonders Twitter ist anscheinend sehr bemüht, das neue NetzDG zu ignorieren und berechtigte Beschwerden abzublocken.
Es ist anscheinend das gleiche Verhalten wie bisher . . .

Facebook scheint eher zu kooperieren, aber auch durch unberechtigte Löschungen das Thema aufheizen zu wollen, um das unliebsame und kostenträchtige Gesetz schnell wieder loszuwerden

Bisher habe ich nur 2 berechtigte Tests los gelassen, um Hetz-Postings meines "Freundes" Stuart aus dem Netz entfernen zu lassen.
Das Ergebnis ist zweigeteilt.
Facebook hat den von mir beanstandeten Post, ohne nochmalige und unnötige Rückfrage bei mir, prompt gelöscht.

Twitter ziert sich noch, obwohl ich dort einen gleichwertigen Post (im Vergleich zu dem Post in Sachen Facebook) gemeldet hatte.
Mein Löschantrag wurde abgelehnt und ich habe einen Widerspruch (per email-Reply an Twitter) gegen diese Ablehnung eingelegt und dabei die zur Zeit geltende Frist von 7 Tagen angegeben.
Sollte innerhalb dieser Frist keine Löschung erfolgen oder eine für mich plausible Begründung eingehen, warum nicht gelöscht werden könne, so werde ich halt meine Beschwerde  an die zuständige Stelle beim Bundesjustiz-Ministerium absenden.

Das war die Ablehnung seitens Twitter:
Kein Name, keine Adresse (Post-Anschrift, keine Telefonnummer oder, oder, oder . . .
Da wurde bei Twitter offensichtlich ein Bot eingesetzt, der auch noch nicht einmal korrekt mit Daten gefüttert war.

Das ist die vollständige Antwort von Twitter in Sachen wiki_mobbing:
Hallo,

wir haben deine Beschwerde über den Account wiki_mobbing erhalten.

Wir haben die gemeldeten Inhalte untersucht, jedoch keine Verstöße gegen die Twitter Regeln (https://support.twitter.com/articles/18311) oder geltende Gesetze gefunden. Wir haben daher diesmal keine Maßnahmen ergriffen.

Mit freundlichen Grüßen,

Twitter 
Das Beschwerdeformular vom Bundesamt für Justiz werde ich notfalls am 12. Januar 2018 ausfüllen und absenden.

Das Formular findet ihr hier im Internet:
Beschwerdeformular in Sachen Netzdurchsetzungs-Gesetz

Der direkte Link zum Formular:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/NetzDG/Service/Formulare/Anzeige/Formular_node.html;jsessionid=4F2F3ECF8F25FE3B56C06E39F6CF45A1.2_cid386

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Mein nächster Testkandidat ist Google mit seinen Blogs und mit Google+
Aufgrund meiner bisherigen Erfahrungen mit Google dürften mit diesem Betreiber keinerlei Probleme auftauchen.

Natürlich habe ich dem unseriösen Betreiber des von mir beanstandeten Google-Blogs eine entsprechende Vorwarnung gegeben, damit er seine geklauten und mit Hetze verfremdeten Texte schon im Vorwege selbst vom Netz nehmen kann.
Wer weiß, vielleicht spekuliert er ja eher auf eine Strafanzeige oder gar Abmahnung?

Übrigens:

Das NetzDG ist wohl nicht so sehr für die obstinate Prominenz gemacht worden, sondern für die vielen anonymen Hetzer, Lügner und beleidigende Faktenvverdreher im Netz, die nur schwer über ihre iP-Adresse zu fassen sind und nur die Gerichtsbarkeit unnötig mit ihrem, teils kriminellem Tun, belasten.
 

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