Freitag, 24. Oktober 2008

Ablieferungspflicht für Webseiten (und natürlich auch Blogs)

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So Leute, jetzt wirds lustig!

Ab heute müssen alle Webseiten - und vermutlich ja auch alle geänderten Seiten -
bei der Deutschen National Bibliothek abgeliefert werden.
Da gibt es zwar auch Ausnahmen, z.B. für "private Webseiten", aber wir kennen ja die Urteile des Landegerichtes zu Hamburg und Berlin, die ja fast alles als "gewerblich" ansehen, wenn da z.B. auch nur ein Fünkchen geldbringende Werbung auf der Seite vorhanden ist . . .
Mir ist zwar noch nicht ganz klar, ob ich meine Webseiten per eMail schicken kann oder ob ich denen einen Ausdruck per Post zuschicken muß.

Na, ich such schon mal ein paar Umzugskartons heraus und bestelle den Transporter vom Paketdienst . . .

Der Hamburger Anwalt Dr. Bahr wird da sehr deutlich und bezeichnet diese Verordnung frevelhaft (?) als schwachsinnig:

Es lässt sich leider nicht anders sagen: Das DNBG und die PflAV ist in puncto Internet eine der schwachsinnigsten Regelungen, die der deutsche Gesetzgeber je verbrochen hat. Selbst so katastrophale Onlinerechts-Bereiche wie das Fernabsatzrecht, in denen die Legislative seit nunmehr 10 Jahren absolute Inkompetenz beweist, strahlt demgegenüber in hellem Licht.
Also Leute, gebt der Obrigkeit, was ihr gebührt!  ;-)
Frei nach:  Gebt dem Kaiser, was dem Kaiser gehört und Gott, was Gott gehört!

Euer Netzgärtner Kurt

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Och Kurt, lass die Deutsche Nationalbibliothek doch selbst entscheiden was sie haben wollen. Wenn eine Webseite in ihren Augen wichtig ist werden die sich schon melden. Von mir bekommen die freiwillig nichts!
Das wir immer noch Steuergelder aufwenden damit Beamte Schwachsinn verzapfen, kann ich nicht begreifen. Aber Hamburg ist nicht besser, da gibt es im Bezirk Hamburg-Nord ein "Schilder-Bürgeramt", so dass ein Zirkus seine Schilder durchgeschnitten hat um deren Größenvorstellungen zu entsprechen.
Also Kurt einfach hinsetzten und gemütlich Kaffee oder Bier trinken, Panik ist zu dieser Zeit überhaupt nicht angebracht.

Thomas

Netzgärtner hat gesagt…

Nee Thomas, die Deutsche Nationalbibliothek hat da nix zu entscheiden . . . Gesetz ist Gesetz!
Und deshalb bin ich für eine prompte Ablieferung aller Internetseiten in Papierform.

Folgsam sein und die Knaben mit dem gewünschten Gut vollschütten . . . das könnte sehr heilsam sein. ;-)

Kurt