Donnerstag, 22. März 2007

Wo ist die Grenze zur Meinungsfreiheit in Blogs?

Die Gerichte urteilen da sehr unterschiedlich . . . warten wirs ab.

Heute morgen folgte ich der Verlinkung eines Newsletters und fand etwas, was mir noch nicht so recht klar ist.
War es Mut oder war es grenzenlose Dummheit?
Ich weiß es nicht.

Ich landete in einem Blog und las einen Artikel mit allerlei Tatsachenbehauptungen, die sich um mehr oder weniger kriminelle Machenschaften einer "Bande Firma" oder ihrer Mitarbeiter drehten.
Nachdenklich geworden postete ich folgenden Kommentar:

Moin, Moin!
Ich hoffe, daß Du inzwischen Anzeige bei der Polizei erstattet hast und daß Du das, was Du hier schreibst, hieb und stichfest beweisen kannst.
Sonst wirst Du wohl ganz schnell einen wenig humorlosen Brief mit einer Abmahnung bekommen . . .
In diesem Sinne,
Kurt

Da in der Blogroll dieses Blogs auch der besonnene Axel John und der weniger besonnene Fastix gelistet sind, befürchte ich, daß die angegriffene Firma diesen drastischen Blogeintrag über kurz oder lang zu Gesicht bekommen wird . . .
Und wenns ganz dicke kommt, dann dürften auch alle, die zu diesem Blogartikel verlinkt haben mit drin hängen, wenn sie nicht kritisch über diesen Blog berichtet haben.
- Ansonsten hätten sie sich möglicherweise den Inhalt dieses Blogartikels
- "zu Eigen gemacht" . . . und das kann kosten!

Übrigens, ich wurde gerade gefragt, was ein "wenig humorloser Brief" ist.
Meine Antwort war: "Fragt Lars Jane Dahn, den Verschwörungskoordinator (den 1-ten)" - ich glaube, damit meinte der Schöpfer dieser Formulierung, daß der Brief nicht nur humorlos sein wird, sondern einfach grottenschlecht und böse.

Mal sehen, ob ich in ein oder zwei Wochen zu diesem Artikel verlinke . . .
Der besagte Blogbetreiber versteckt sich wohlweislich hinter einer com-Domain und hat vorsichtshalber auch keine eMail-Adresse in seinem Blog.
Warum eigentlich - nur aus Vorsicht?

Netzgärtner Kurt

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