Donnerstag, 22. März 2007

Google-Suchtip: Soll ich nun lachen oder weinen?

1. Aktualisierung vom 23.03.2007 - 08:14 h
Die mathematische Darstellung der Gewinne war offensichtlich falsch. Eine berichtigte mathematische Formel findet ihr in meinen Kommentar von heute.

Aber mal ganz ehrlich: Selbst nach dieser unruhigen Nacht (Mann hatte ich da im Traum irrsinnige Sachen günstig ersteigert!) sehe ich immer noch nicht klar, wie dieses Geschäftsmodell von Telebid nun eigentlich genau funktioniert.
.-.-.-.-.

Der Google-Suchtipp der Woche ist "Telebid" !

Da bahnt sich wieder einmal Ungemach zwischen einer Firma
und einem Blogger an!
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann wurde dieser Blogger wegen seiner negativen Sichtweise bezüglich einer Art Amerikanische Versteigerung mit mehreren Abmahnungen überzogen.
So ganz durchgestiegen bin ich da noch nicht, aber wenn ich das so recht verstanden habe, zahlen die Bieter pro Telefonanruf (oder Mausklick) eine kleine Summe und der zuletzt Bietende erhält dann die Ware zu dem dann erreichten Preis.
So eine Sache kann sich für einen diziplinierten Bieter zu einem Schnäppchen entwickeln; für diejenigen Bieter, die "verloren haben" kann das aber ein herber Verlust sein.

Stutzig macht mich bei der Sache, daß da z.B. Bargeld "versteigert" wird:
01751405XXX gewinnt 250.- Euro Bargeld bei 354,00 €

Da werden bei dieser "Auktion" also 250 €uro für 354 € versteigert?
Das sind dann schon mal 104 €uronen Ertrag (siehe oben) für die Firma plus x-mal die Telefonanrufe oder Klicks im Internet.
- Nun, legal mag das sein, aber der arme Teufel, der bis kurz vor dem Versteigerungsende noch mitgeboten hat tut mir leid, wenn der das Spiel die ganze Zeit von Anfang an mitgemacht hat.

Auf einem Wohltätigkeitsbasar ist so eine Art von "Amerikanische Versteigerung" ja sinnvoll, da wissen alle, daß sie da für einen Guten Zweck spenden . . .

Fragt einmal Google.de was da so los ist in Sachen Telebid.de
Wer dem Suchbegriff dann noch das Wort "Abmahnung" hinzu fügt, der bekommt ein Gefühl davon, was Klein-Bloggersdorf mal wieder in Aufruhr versetzen könnte.

Euer Netzgärtner Kurt

Wo ist die Grenze zur Meinungsfreiheit in Blogs?

Die Gerichte urteilen da sehr unterschiedlich . . . warten wirs ab.

Heute morgen folgte ich der Verlinkung eines Newsletters und fand etwas, was mir noch nicht so recht klar ist.
War es Mut oder war es grenzenlose Dummheit?
Ich weiß es nicht.

Ich landete in einem Blog und las einen Artikel mit allerlei Tatsachenbehauptungen, die sich um mehr oder weniger kriminelle Machenschaften einer "Bande Firma" oder ihrer Mitarbeiter drehten.
Nachdenklich geworden postete ich folgenden Kommentar:

Moin, Moin!
Ich hoffe, daß Du inzwischen Anzeige bei der Polizei erstattet hast und daß Du das, was Du hier schreibst, hieb und stichfest beweisen kannst.
Sonst wirst Du wohl ganz schnell einen wenig humorlosen Brief mit einer Abmahnung bekommen . . .
In diesem Sinne,
Kurt

Da in der Blogroll dieses Blogs auch der besonnene Axel John und der weniger besonnene Fastix gelistet sind, befürchte ich, daß die angegriffene Firma diesen drastischen Blogeintrag über kurz oder lang zu Gesicht bekommen wird . . .
Und wenns ganz dicke kommt, dann dürften auch alle, die zu diesem Blogartikel verlinkt haben mit drin hängen, wenn sie nicht kritisch über diesen Blog berichtet haben.
- Ansonsten hätten sie sich möglicherweise den Inhalt dieses Blogartikels
- "zu Eigen gemacht" . . . und das kann kosten!

Übrigens, ich wurde gerade gefragt, was ein "wenig humorloser Brief" ist.
Meine Antwort war: "Fragt Lars Jane Dahn, den Verschwörungskoordinator (den 1-ten)" - ich glaube, damit meinte der Schöpfer dieser Formulierung, daß der Brief nicht nur humorlos sein wird, sondern einfach grottenschlecht und böse.

Mal sehen, ob ich in ein oder zwei Wochen zu diesem Artikel verlinke . . .
Der besagte Blogbetreiber versteckt sich wohlweislich hinter einer com-Domain und hat vorsichtshalber auch keine eMail-Adresse in seinem Blog.
Warum eigentlich - nur aus Vorsicht?

Netzgärtner Kurt

Dienstag, 13. März 2007

Hat da ein Gast die Rechnung ohne den Wirt gemacht?

Letztes Update vom 13.03.2007 - 16:20 h

Was "Günni" und seine Freunde mit der IG-Foren nun so genau vorhaben ist noch ein wenig unklar.
Da werden erst einmal Nebelkerzen geworfen . . . aber wofür denn nun?
Sollen die IG-Foren nun endlich sturmreif geschossen werden, indem man den Carsten Rusch mit seinem Forum - ähnlich wie unseren umstrittenen Fastix - solange mit Unrat bewirft, bis er die Beherrschung verliert und vor Wut unbesonnen losschlägt?
Die entsprechende Erfahrung hat man ja schon bei Netzrose gesammelt, nicht wahr?

Da ermahnt der Richter am Ende der Verhandlung beide Parteien (Günni und Carsten) den Ausgang des anstehenden Verfahrens nicht öffentlich als Sieg zu feiern und was passiert? Günni postet prompt bei Gulli und versucht sich als Retter der Meinungsfreiheit feiern zu lassen und irgendein DAU registriert sich schnell bei Carsten und postet auch gleich die passende Schlagzeile Günni wieder User bei IG Foren (08.03.2007, 17:19 ), obwohl Günni dort deutlich sichtbar noch den Sperrvermerk in seinen Postings trug und auch noch in der Mitgliederliste ausgeblendet war. Den passenden Link zum Gulli-Forum (08. 03. 2007, 14:57 ) fügte dieser mir ein wenig dümmlich erscheinende User natürlich auch gleich mit bei.
- Oder war das gar kein DAU, sondern ein anderer gesperrter User, der sich schnell mal eben einen neuen Namen zugelegt hatte? -

Entgegen den Ermahnungen des Richters besitzt Günni die Chutzpe, seinen vermeintlichen Sieg auch noch als, ich zitiere wörtlich "IMO ein Sieg für die Meinungsfreiheit!" zu feiern.
Man achte auf den feinen Unterschied von dem in seinem Beitrag GROSS-geschriebenen "IMO" zu dem üblichen "imho" . . .
Nein, das Motto meines lieben Günnies ist wohl eher: "Bescheidenheit ist eine Zier, doch weiter kommt man ohne ihr!"

Und genau dieses Verhalten ist es, was mir bei Günni immer wieder ins Auge fällt und es mir leichter macht, solche Worte wie hier bei Gulli zu schreiben. Günni hat meine Einlassung ja auch freundlich erwidert, obwohl er genau weiß, daß ich mit meiner Aussage den Menschen meine und nicht seine, in meinen Augen, verwerflichen Taten . . .
Zum Vergleich hier ein anderer Kommentar, der weniger freundlich ausfiel; allerdings galt dieser ja auch nur einem vermutlichen Steigbügelhalter von Günni (oder war das auch ein in den ig-Foren.de gesperrter User?).

Inzwischen macht diese Geschichte um "Günnies Sieg für die Meinungsfreiheit" die Runde in "Klein Bloggersdorf", siehe auch:

Das Farli-Blog - Dobschat.de und das Farliblog erbitten Leserhilfe!
und
Das Blog dobschat.de - Das ist so eine Sache mit Gerichtsurteilen…

Hier noch ein älterer Beitrag, der immer noch lesenswert ist:
GÜNNI – Oder wenn Anwälte sich selbst vertreten

Da war so ein schöner Button in einem der drei Einträge mit der Aufschrift "Leser helft mit", dem ich mich nicht so ganz entziehen konnte ;-)

Euer Netzgärtner Kurt