Wer ab dem 1. Januar 2010 eine handelsübliche Festplatte bei eBay verkaufen möchte, der sollte anstelle der bisher üblichen Angabe 3,5" bitteschön die Millimeter-Angabe deutlich hervor heben, sonst droht eine Abmahnung:
88,9 mm (3,5") Festplatte zu verkaufen . . .
Siehe auch bei
"Dem Handel droht dann eine neuerliche Abmahnwelle, wenn er im geschäftlichen Verkehr die erforderlichen Angaben in metrischen Einheiten unterlässt."
und im Newsletter vom
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Netzgärtner Kurt