Montag, 21. Dezember 2009

Der Zollstock ab Januar 2010

Vorsicht - Satire!

Ich will mal einen Blick in die Zukunft wagen und träume ein wenig.
Im Traum besuche ich das Amtsgericht zu Hamburg.

Wir schreiben den 29. Februar 2010.
Der in Ehren ergraute Amtsrichter trohnt in der Mitte am Richtertisch.
Links und rechts von ihm sitzen die beiden Beisitzer und die Protokollführerin hat ihren Laptop aufgeklappt und bemüht sich, ihr Windows-Vista in den Griff zu bekommen.

Mir war vor 6 Wochen eine Abmahnung zugestellt worden, weil ich es gewagt hatte, bei eBay einen "Zollstock" zur Versteigerung anzubieten.
In der Abmahnung wurde ich belehrt, daß ich dieses Teil nur noch als "Millimeter-Stock" oder als "Meterstock" hätte anbieten dürfen.

Und nun saß ich hier vor diesem ehrenwerten Richter und wurde immerzu "Beklagter" genannt.
Vorsichtshalber hatte ich meinen Zollstock mitgebracht.
Es war ein besonders schöner Zollstock.
Auf der einen Seite war die Beschriftung der Millimeter- und Zentimeter-Marken richtig ein wenig in das Holz eingeprägt und dann schwarz bemalt worden . . . und auf der anderen Seite prangten ähnliche Markierungen, aber fein säuberlich in echter Zoll-Einteilung.
Auch die Markierungen für den Wert "Fuß" waren nach jeweils 12 Zoll fein säuberlich vorhanden.

Zunächst wurde mir vorgeworfen, daß ich statt Zollstock die Bezeichnung "Gliedermaßstab" hätte wählen müssen. (Ha, ich hatte den ersten Pluspunkt gesammelt: in der Abmahnung kam dieses Wort nicht vor!)
Auf meinen Einwand hin, daß ich das schon versucht hätte und daß ich nach 3 Monaten nicht einen einzigen als "Gliedermaßstab" angebotenen Zollstock losgeworden wäre, wurde der Richter nachdenklich und wollte gerade etwas sagen, als es einen lauten Knall gab.
Ich war aus dem Bett gefallen.

Nun weiß ich immer noch nicht, was denn nun Rechtens ist.
- Wer kann mir helfen? -

Netzgärtner (Satiremodus: AUS)

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