Samstag, 11. Oktober 2008

Verwendung meiner Fotos und Texte unter CC-Lizenz

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Zeitweilig erhalte ich Anfragen hinsichtlich einer Weiterverwendung der hier im Blog und auf meinen Homepage-Seiten dargestellten Fotos.

Da mein Impressum diesbezüglich auch nicht alle Eventualitäten abdecken kann, zum Beispiel wo genau ich denn nun die Grenze zur gewerblichen Weiterverwendung ziehe, poste ich hier noch einmal eine Klarstellung.

Für alle meine Seiten gilt die vereinfachte Creative Commons-Lizenz 'by-nc'
"by" steht für die Angabe des Urhebers und/oder der Quelle und
"nc" steht für nicht Commerziell = nicht gewerblicher Einsatz.

Damit ihr nicht immer diesen ganzen Kram in mittels der Wikipedia studieren müßt, folgt hier noch ein Musterbeispiel, wie so etwas innerhalb eures Textes aussehen kann:
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Das kann ein Protest der Verbraucher bewirken !

Vorher:
Brandgefährlicher Kerzenteller-Adventskranz
Foto by: Netzgärtner
oder
Quelle: Netzgärtner
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Zusätzlich zu den sichtbaren Merkmalen ist das übernommene Foto, wie im Netz üblich, auch noch zur Quelle verlinkt; das kann sein, muß aber nicht.

Generell gilt:
Wer sich im Netz noch besonders freundlich verhalten möchte, der schickt dem Eigentümer der Quelle eine kurze eMail mit dem Link, wo jetzt das Foto oder der übernommene Text im Netz zu finden ist.
Wurde ein Foto oder Text in einen Flyer eingebaut, so ist natürlich auch die Übersendung eines Beleg-Exemplares oder einer PDF-Datei an den Urheber sehr wünschenswert.

So eine freundliche Nachricht hat auch einen sehr nützlichen Nebeneffekt:
Ist man da versehentlich in ein Fettnäpfchen getreten, dann kann man einen Fehler ganz schnell und ohne große Formalitäten wieder ausbügeln . . .

Die Abgrenzung zu "was ist gewerblich?" ist da schon etwas schwieriger.
Salopp gesehen ist jemand in meinen Augen 'gewerblich tätig', wenn dieser 'Jemand' direkt oder indirekt mit meinem Foto oder Text Geld verdienen will.
Da bin ich zwar auch gerne behilflich, aber ich erwarte dann natürlich auch, daß mir Gleiches mit Gleichem vergolten wird; eine angemessene Gewinnbeteiligung sollte da schon drin sein.
In dem hier gezeigten Beispiel stufe ich eine Behörde, die dem Gewerbeschutz verpflichtet ist, als "nicht-gewerblich" ein. Eine Partei, die mit meinen Bildern aber ihre Flyer "kostengünstig" bestücken möchte oder gar zu tendenziellen Aussagen mißbrauchen möchte, stufe ich dagegen möglicherweise  als "gewerblich" ein.

Daher gilt im Zweifelsfalle fast immer:
Wer höflich bei mir anfragt und erkennbar nicht nassauern will, der bekommt in der Regel die gewünschten Nutzungsrechte kostenfrei.

Und noch Eines:
Ich bin ein Gegner des Abmahnwahns und außerdem meistens recht friedlich . . .
Außerdem gibt es da ganz andere Mittel, um sich bei einem gewerblichen Kontentklauer erkenntlich zu zeigen.  :-) 


Netzgärtner Kurt

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