Montag, 27. August 2007

Gewinnerzielungsabsicht bei Abmahnungen ist Rechtsmißbrauch

Randbemerkungen zur "Gewinnerzielungsabsicht" bei Abmahnungen

Im Augs.blog hieß es gestern unter dem Titel
"Landgericht watscht Abmahner ab"

“Die Antragstellerin gehört offensichtlich zum Kreis der Unternehmen, die sich nach Aufkommen der Rechtsprechung des Kammergerichts Berlin und des Oberlandesgerichts Hamburg zum Thema Textform mit Rechtsanwälten verbündet haben, um Internetseiten bei ebay etc. auf eventuelle Belehrungsdefizite zu durchsuchen und durch Abmahnungen die eigenen Einkünfte zu erhöhen.”


. . . und die zur Verhandlung anstehende Abmahnung wurde als rechtsmißbräuchlich abgeschmettert!

Das lesenswerte und vollständige Urteil ist hier zu finden

Es gibt also doch noch Gerichte, die das “Geschäftsmodell Abmahnung” durchschaut haben und diesem nun endlich einen Riegel vorsetzen.
Das macht Hoffnung.

Netzgärtner Kurt

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