Samstag, 3. Februar 2007

Neue Abmahnmasche: eMail-Impressum

Die Abmahnseuche ist nicht in den Griff zu kriegen!
Am 30.01.2007 griff ich die brandneue Meldung von Heise.de auf und schrieb einen Eintrag für meine Forenfreunde, damit diese nicht irgendwann in dieses neu aufgestellte Messer laufen.
Die Antworten kamen in dem besagten Forum nur etwas zögerlich und eher mit der Tendenz, daß dieses kein so ernstes Problem sei . . .
Aber schon zwei Tage später meldete Heise.de die erste Abmahnwelle soo:
Erste Abmahnwelle wegen fehlender Handelsregisterangaben in geschäftlichen E-Mails

Um diesen Abmahnwahn ein wenig in den Griff zu bekommen sollte jedem neuen Gesetz ein Passus angehängt werden, der da in etwa so lautet:

Sofern aufgrund dieses neuen oder geänderten Gesetzes Abmahnungen erfolgen, wird für eine Übergangszeit folgende Gebührenstaffel festgelegt:
In den ersten 3 Monaten nachdem dieses Gesetz rechtskräftig geworden ist, beträgt die Abmahngebühr maximal 3,oo €uro.
Danach beträgt die Abmahngebühr maximal 50,oo €uro für die im Gesetz genannten gewerblichen Unternehmen; für nicht gewerblich tätige Personen gilt weiterhin eine maximale Abmahngebühr von 3,oo €uro.

Klarstellung:
a) Betreiber von Internetseiten (auch Foren und Blogs und andere Internet-Publikationen) gelten grundsätzlich nicht als gewerblich, sofern diese Seiten ohne Gewinnabsicht betrieben werden und soweit Gewinne aus Bannern etc. 100,oo €uro brutto monatlich nicht übersteigen.
b) Die Bestimmungen, hinsichtlich behördlich zu verfügende Ordnungsgelder, werden von diesen Einschränkungen nicht berührt.

Bevor hier jetzt ein Proteststurm losgeht, möchte ich einen Wettbewerb anregen.

Wer kann es besser als unsere sogenannten "Volksvertreter" und formuliert eine Gesetzes-Ergänzung soo, daß beiden Seiten der Abmahnfront Gerechtigkeit zuteil werden könnte?

Bei der Formulierung bitte ich zu bedenken, daß nicht jede Abmahnung auch wirklich unberechtigt ist.

Netzgärtner Kurt

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